Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei L?nder gleichzeitig für dieselbe Sache Steuern erheben. In diesem Fall erzielt eine Person in einem Staat ein Einkommen, das sie sowohl im Erwerbsstaat als auch in ihrer Heimat besteuern muss. Um dies zu verhindern, hat die Schweiz mit über 100 Staaten – darunter alle EU- und EFTA-L?nder – ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen, Verm?gen oder Erbschaften und sehen teilweise auch eine Reduktion der Verrechnungssteuer vor.

Vollst?ndige externe SeiteListe der Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.

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