Erwerbstätigkeit

Sie kommen als hochqualifizierte und spezialisierte Fachperson an die ETH Zürich und übernehmen eine T?tigkeit in Wissenschaft, Technik oder IT.

Staatsangeh?rige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den n?tigen Unterlagen gem?ss Aufenthaltsstatus* auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und sp?testens vor Vertragsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.

*Hinweis für kroatische Staatsangeh?rige
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für neueinreisende, kroatische Arbeitskr?fte Bewilligungskontingente (H?chstzahlen pro Quartal). Dies betrifft Personen, die für mehr als drei Monate eine Stelle in der Schweiz antreten m?chten. Das Gesuch für die Arbeits-? und Aufenthaltsbewilligung wird von der zust?ndigen HR Sachbearbeitung eingereicht. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine schriftliche Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung. Mit dieser k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und sich anschliessend auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich pers?nlich anmelden.

Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).

Voraussetzung

  • Sie sind ein hochqualifizierter, wissenschaftlicher Spezialist, eine hochqualifizierte, wissenschaftliche Spezialistin oder eine ausgewiesene Fachperson in Technik oder IT.
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für eine hochqualifizierte Position an der ETH mit einem Besch?ftigungsgrad von mindestens 70 Prozent.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die Bewilligungen sind zweckgebunden und durch H?chstzahlen begrenzt (Kontingente). Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung richtet sich nach derjenigen des Arbeitsvertrages. Die Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) wird gem?ss Entscheid der Beh?rde für ein Jahr ausgestellt und h?chstens bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten verl?ngert. Nach Ablauf der Kurzaufenthaltsbewilligung kann ein Gesuch für langfristige Erwerbst?tigkeit, eine Jahresaufenthaltsbewilligung, gestellt werden. Gem?ss Entscheid der Beh?rde wird die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr befristet und im Regelfall j?hrlich verl?ngert.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ben?tigt 8 - 10 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

Familienangeh?rige

Direkte Familienangeh?rige k?nnen mit in die Schweiz einreisen. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, die von der Migrationsbeh?rde geprüft werden, s. auch Miteinreisende Familienangeh?rige.

Erwerbst?tigkeit Ehepartner/in

Die Erwerbst?tigkeit für Ehepartner/in ist grunds?tzlich m?glich. Voraussetzung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbst?tigkeit.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.

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