Postdiplomand:innen

Sie kommen als Postdiplomandin oder Postdiplomand an die ETH Zürich.

Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).

Voraussetzung

  • Sie m?chten sich nach dem Bachelor- oder Masterabschluss wissenschaftlich weiterbilden
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage als Postdiplomand/in

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die maximale Aufenthaltsdauer betr?gt 6 Monate.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Die Migrationsbeh?rde ben?tigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

Bitte beachten Sie: Wird der Aufenthalt durch eigene Mittel bestritten, ist eine Best?tigung eines Finanzunternehmens notwendig, aus der ersichtlich ist, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.

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