Förderstellen und Vertragspartner

Mit unterschiedlichen F?rderstellen und Vertragspartnern gelten spezifische Bestimmungen.

SNF

S?mtliche Interaktionen im Zusammenhang mit F?rderung durch den Schweizerischen Nationalfonds werden über die Plattform externe SeitemySNF abgewickelt. Bei Fragen gibt das Grants Office beim Stab Forschung Auskunft.

Innosuisse

Innosuisse finanziert anwendungsorientierte Forschungsprojekte, welche Unternehmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen durchführen. Informationen dazu werden auf der externe SeiteWebseite von Innosuisse gegeben. Folgende Dokumente sind dabei wichtig:

  • Der Subventionsvertrag, welcher die Finanzierung von Innosuisse für die ETH Zürich regelt, wird vom zust?ndigen Budgetverantwortlichen im Namen der ETH Zürich unterzeichnet (ohne Unterschrift VPF/VPWW der ETH Zürich).
  • Die ?IPR Erkl?rung“, welche Innosuisse in der Regel von den Projektpartnern verlangt, wird für die ETH Zürich vom zust?ndigen Budgetverantwortlichen unterzeichnet (ohne Unterschrift VPF/VPWW der ETH Zürich).
  • Eine Vereinbarung über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte verlangt Innosuisse in der Regel in allen Projekten mit Umsetzungspartner. Für Projekte der ETH Zürich erstellt die Forschungsvertragsgruppe in Absprache mit dem Budgetverantwortlichen gerne aufgrund eigener Vorlagen einen Entwurf für diese Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist für die ETH Zürich vom zust?ndigen Budgetverantwortlichen, sowie von der VPWW zu unterzeichnen. Vor Unterzeichnung ist in jedem Fall m?glichst früh die Forschungsvertragsgruppe in die Verhandlungen einzubeziehen.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen von Innosuisse betreffend DownloadUnabh?ngigkeit von Forschungs- und Umsetzungspartnern (PDF, 230 KB).

Um die Umsetzbarkeit einer neuartigen Idee zu testen, kann ein KMU einen externe SeiteInnovationsscheck im Wert von bis zu CHF 15’000 bei Innosuisse beantragen. Eine Vorlage für die vertragliche Regelung zwischen der Firma und einer ETH-Forschungsgruppe findet sich im Download-Bereich.

Schweizerische Bundesstellen

Viele Bundesstellen, wie Bundes?mter (BFE, BAFU, ASTRA, BAG, BLW, etc.) oder andere Bundesstellen wie die DEZA schliessen projektweise Vertr?ge mit der ETH Zürich. Bei durch Bundesstellen an der ETH Zürich unterstützten Forschungsprojekten, bei denen mindestens nicht-exklusive Nutzungsreche an den Resultaten bei der ETH Zürich verbleiben, verlangt die ETH Zürich keinen Beitrag an die indirekten Projektkosten (verlangt keinen ?Overhead“). Dies ist z.B. der Fall, wenn die Projekte unter Anwendung der externe SeiteAllgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsvertr?ge (AVB Forschungsvertr?ge) durchgeführt werden. Falls die ETH Zürich für eine Bundesstelle eine Dienstleistung erbringt, oder ein Forschungsprojekt unter Anwendung der externe SeiteAGB für Dienstleistungsauftr?ge erbringt, ohne dass Ziffer 11.1 derart angepasst wird, dass nicht-exklusive Nutzungsrechte an den Schutzrechten aus dem Projekt an der ETH verbleiben, kommen die entsprechenden Aufschl?ge (?Overheads?) der ETH Zürich zur Anwendung.

EU

Alle Projekte, die durch die Europ?ische Kommission finanziert werden, wie bspw. Horizon 2020, Horizon Europe oder COST, werden durch EU GrantsAccess unterstützt.

ESA

Gesuche an, sowie Vertr?ge mit der ESA

Die Forschungsvertragsgruppe arbeitet mit Space Innovation zusammen.

Space Innovation erbringt Dienstleistungen für Schweizer Akteure von Forschungseinrichtungen, Universit?ten und der Wirtschaft zwecks Zugang zu Raumfahrtmissionen oder ?hnlichen Anwendungen, und um Interaktionen untereinander zu erm?glichen. Space Innovation bietet Unterstützung im Zusammenhang mit ESA Projekten, vermittelt Partner im Raumfahrtbereich und beantwortet vielerlei Fragen, wie z.B. zu externe Seiteesa-star (ESAs elektronische Plattform für Ausschreibungen), externe SeiteESA-P (ESAs elektronisches Rechnungssystem) oder die ESA-PSS Formulare. Weitere Informationen finden sich auf externe Seitehttps://space-innovation.ch.

Die Forschungsvertragsgruppe unterstützt die ETH Forschenden in den Vertragsverhandlungen im Zusammenhang mit ESA Projekten, insbesondere betreffend Fragen zum Geistigen Eigentum.

Bitte beachten Sie:

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der ESA für Ausschreibungen von ESA Vertr?gen (GTC) verlangen, dass die Gesuchstellenden bereits in den Bewerbungsunterlagen vermerken, falls sie ?nderungen an den Allgemeinen Vertragsbedingungen der ESA für Vertr?ge (GCC) verlangen. Die externe SeiteGTC und die GCC k?nnen auf der Webseite der ESA eingesehen werden.

Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen an die ESA müssen der Gesuchsteller und – falls vorhanden – seine Untervertragsnehmer folgendes mitteilen:

  • Allf?llige Vorbehalte im Zusammenhang mit der Regelung des Geistigen Eigentums
  • Jegliche ?nderungswünsche an den Allgemeinen Vertragsbedingungen, sowie am Vertragsvorschlag der ESA

ESA kann nachtr?glich vorgebrachte Vorbehalte nicht akzeptieren, andernfalls die entsprechende Ausschreibung ungültig würde. Es ist daher wichtig, dass die Forschungsvertragsgruppe frühzeitig in Diskussionen der folgenden Aspekte der Ausschreibungsdokumente einbezogen wird:

Die vertragliche Gestaltung des Projektes mit Partnern und Untervertragsnehmern

  • Aspekte des Geistigen Eigentums (“IP”), wie Patente, Software oder vertrauliches Know-how, das als vorbestehendes IP in die Zusammenarbeit eingebracht wird oder im Projekt entstehen kann, IP von Dritten und die Nutzung von IP nach dem Projekt
  • Haftung und Schadloshaltung
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bitte beachten Sie, dass Leistungen, welche Dritte als Unterauftragnehmer der ETH erbringen m?glicherweise Mehrwertsteuer-pflichtig sind. Die Expertinnen und Experten für Mehrwertsteuer der Abteilung Rechnungswesen beraten Sie gerne.

?ffentliche US F?rderstellen

Vertr?ge mit ?ffentlichen US Amerikanischen Vertragspartnern (alle ?ffentlichen US F?rderstellen wie NIH, NSF, DOE, DARPA etc. und US Universit?ten) werden durch EU GrantsAccess zentral behandelt und ben?tigen die Genehmigung durch Unterschrift vom VPF. Es sind die Weisungen betreffend Umgang mit Beitr?gen (Grants) von US-amerikanischen F?rderinstitutionen an Forschungsprojekte der ETH Zürich, RSETHZ 442, anwendbar.

Private US Stellen

Vertr?ge mit privaten US Amerikanischen Vertragspartnern (wie z.B. Firmen und Stiftungen) werden durch die Forschungsvertragsgruppe zentral geprüft und ben?tigen i.d.R. die Genehmigung durch Unterschrift vom VPF.

US Laboratories

Verschiedene US National Laboratories (z.B. Argonne National Lab (ANL), Brookhaven National Lab, SLAC National Accelerator Lab, EMSL: Environmental Molecular Sciences Lab) verlangen von Forschenden, welche die Infrastruktur dieser Laboratorien nutzen m?chten, die Unterzeichnung eines ?Non-Proprietary User Agreement?.
Mit einigen dieser Labors hat die ETH einen generellen Vertrag abgeschlossen, jeder Nutzer muss aber trotzdem mit dem National Laboratory nochmals eine individuelle Vereinbarung unterzeichnen. Bitte setzen Sie sich mit der Forschungsvertragsgruppe in Verbindung.

Verlage und Publisher

Für Vertr?ge mit Verlagen und Publishern wenden Sie sich bitte an den Rechtsdienst der ETH Zürich.

Firmen

Für Vertr?ge mit Firmen wenden Sie sich bitte an die zust?ndigen Ansprechpersonen der Forschungsvertragsgruppe.

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