Anstellung & Arbeit

ETH Zürich Hauptgebäude

Sie arbeiten an der ETH Zürich? Hier finden Sie nützliche Informationen rund um die Anstellung. Bei allf?lligen Fragen steht Ihnen das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership gerne zur Verfügung.

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Offene Stellen

Die ETH Zürich f?rdert interne Stellenwechsel. Beachten Sie auch die externen Stellenausschreibungen.

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Rekrutierung

Sie wollen eine Stelle besetzen? Erfahren Sie alles über eine erfolgreiche Rekrutierung sowie über den Rekrutierungsprozess.

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Führung und Entwicklung

Die ETH bekennt sich zu einer offenen, auf Dialog basierten Führungskultur und zu einer aktiven Unterstützung der pers?nlichen Entwicklung der Mitarbeitenden.

Beratung

Beratung, Hilfe und Unterstützung

Mitarbeitende werden in privaten und beruflichen Herausforderungen unterstützt.

Austritt

Austritt

Wenn Sie die ETH Zürich verlassen, gibt es einiges zu berücksichtigen.

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Familie

Alle wichtigen Informationen rund um Familie, Kinderbetreuung, Zulagen, Angeh?rigenpflege Mutter-/ Vaterschaftsurlaub finden Sie hier.

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ETHIS: Pers?nliche Daten

Mit dem Mitarbeitendenportal ETHIS k?nnen Sie eigenst?ndig Ihre pers?nlichen Daten pflegen, Ihre Anstellungsdaten oder Lohnabrechnungen einsehen oder Ihre Arbeitszeit erfassen.

Berufsbildung

Die ETH Zürich bietet verschiedene Berufslehren für junge Erwachsene an.

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Downloads und Informationen

Finden Sie s?mtliche wichtige Formulare, Merkbl?tter und Infos rund um Ihre Anstellung. 

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Arbeitszeit

Informieren Sie sich über die Arbeitszeiten sowie flexible Anstellungsformen der ETH.

Familie

Welcome Center

Das Welcome Center gibt einen ?berblick über nicht akademische Themen wie Einreise, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, Krankenversicherung und Leben in der Schweiz.

Weitere Themen


Informationen/Updates für Mitarbeitende 2024

Erh?hung des Referenzalters für Frauen

Das gesetzliche Rentenalter in der Schweiz betr?gt aktuell für Frauen 64 und für M?nner 65 Jahre. Die Reform AHV 21 sieht vor, das Referenzalter (bisher: Rentenalter) für Frauen schrittweise auf 65 Altersjahre* zu erh?hen. Die Erh?hung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 j?hrlich um drei Monate. Ab 2028 gilt für Frauen wie M?nner das einheitliche Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen mit den Jahrg?ngen 1961 bis 1969 sieht die Reform AHV 21 Ausgleichsmassnahmen vor. Die an der ETH betroffenen Frauen wurden bereits über diese ?nderungen informiert.

*An der ETH Zürich k?nnen Frauen bereits heute bis zum 65. Altersjahr weiterarbeiten, falls sie dies wünschen. Ein solcher Anspruch muss bis sp?testens sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters bei der vorgesetzten Person schriftlich gemeldet werden.

Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge

Die schrittweise Erh?hung des Referenzalters hat auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Die Umwandlungss?tze für Frauen im Alter von 63 und 64 Jahren werden aktuell durch das parit?tische Organ der Pensionskasse Publica geprüft. ?nderungen werden im Jahr 2024 kommuniziert und mit der ?nderung des Vorsorgereglements umgesetzt, welches ab 1. Januar 2025 gültig ist.

  • Ferien sind in dem Jahr zu beziehen, in dem sie anfallen. In Absprache mit Ihrer vorgesetzten Person dürfen maximal zwei Wochen (bei einem 100%-Pensum) auf das Folgejahr übertragen werden. Der Ferienübertrag muss bis zum 31. M?rz des Folgejahres bezogen werden.
    Sollte Ihr Feriensaldo Ende 2023 trotzdem h?her sein und sechs Wochen übersteigen, werden die Ferien, welche ?lter als fünf Jahre sind (Feriensaldoübertrag ins Jahr 2019), gem?ss externe SeiteBundespersonalgesetz (Art. 17a)  automatisch gestrichen und Ihr Anspruch erlischt.
  • Pro Kalenderjahr sind zwei Wochen Ferien am Stück zu beziehen.
  • Bitte beachten Sie, dass per 1. Januar 2024 maximal 100 Arbeitsstunden ins neue Jahr übertragen werden k?nnen. Arbeitsstunden, die 100 Stunden übersteigen, werden automatisch gestrichen. ?berstunden sind w?hrend des Jahres durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren. 
  • Dienstaltersgeschenke (DAG) in Form von bezahltem Urlaub müssen innerhalb von fünf Jahren bezogen werden, danach verwirkt der Anspruch.
     

Die erg?nzende Leistung zur Familienzulage wurde der Teuerung angepasst und erh?ht sich dadurch.

Bei Erstanspruch gelten folgende ETH-?Ans?tze (Arbeitsort Kanton Zürich). Bei Anstellung mit Pensum ≥ 50%.

Ein allf?lliger Antrag für eine nachtr?gliche ordentliche Veranlagung (NOV) für das Steuerjahr 2023 ist beim zust?ndigen kantonalen Steueramt (Wohnsitzkanton) bis 31. M?rz 2024 einzureichen.

Mitarbeitende, die der Quellensteuerpflicht unterliegen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Informationen über ihre weiteren Einkünfte laufend der ETH Zürich zu übermitteln. Diese Angaben sowie allf?llige Anpassungen der Partnerdaten, der famili?ren Verh?ltnisse oder ein Wohnortwechsel müssen zeitnah in ETHIS vorgenommen werden unter Pers?nlich > Anstellung & Lohn > Quellensteuer.

Weitere Informationen zur Quellensteuer



Neues Personalgespr?ch ?Dialog?

?Niemand ist seinen Emotionen ausgeliefert?

Das neue Respekt-Programm

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