Anstellung und Lohn

Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden spannende Arbeitsinhalte und eine hervorragende Infrastruktur. Umgekehrt erwartet sie von ihren Mitarbeitenden H?chstleistungen.

Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Personalverordnung des ETH-Bereichs. Der Lohn bemisst sich nach Funktion, Erfahrung und Leistung.

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer:

  • Befristetes Anstellungsverh?ltnis. 
  • Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre.
  • Erstvertrag betr?gt mindestens achtzehn Monate (ab 1.1.2022)
  • Folgevertr?ge dauern mindestens zw?lf Monate (ab 1.1.2022)
  • Im Abschlussjahr ist eine Vertragsdauer von mindestens drei Monaten m?glich (ab 1.1.2022)
     

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet ohne Kündigung mit Ablauf der Vertragsdauer. Eine vorzeitige Aufl?sung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen m?glich.

Lohn: Wissenschaftliche Mitarbeitende auf den ersten beiden Stufen der Laufbahn erhalten einen festgelegten Anfangslohn. Die j?hrliche Lohnerh?hung erfolgt auf jeder der beiden Stufen w?hrend drei Jahren in vorgegebenen Schritten. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerh?hung mehr ausgerichtet.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in zw?lf Monatsraten.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Lohnans?tze

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverh?ltnis. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich:  Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Wissenschaftliche Mitarbeitende auf den ersten beiden Stufen der Laufbahn erhalten einen festgelegten Anfangslohn. Die j?hrliche Lohnerh?hung erfolgt auf jeder der beiden Stufen w?hrend drei Jahren in vorgegebenen Schritten. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerh?hung mehr ausgerichtet.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in zw?lf Monatsraten.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Lohnans?tze

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverh?ltnis. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Oberassistierende sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. J?hrlich findet ein Beurteilungsgespr?ch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Unbefristet

Probezeit: 3 Monate, verl?ngerbar auf h?chstens 6 Monate.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Für ein unbefristetes Anstellungsverh?ltnis gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Lohn: Leitende wissenschaftliche Mitarbeitende und Senior Scientists sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. J?hrlich findet ein Beurteilungsgespr?ch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal und in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Grunds?tzlich unbefristet.

Probezeit: 3 Monate, für Mitarbeitende mit Spezialfunktionen verl?ngerbar auf 6 Monate.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Für ein unbefristetes Anstellungsverh?ltnis gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Lohn: Mitarbeitende in Supportfunktionen sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. J?hrlich findet ein Beurteilungsgespr?ch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Auszahlung: Die Lohnzahlung erfolgt in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverh?ltnis. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt für wissenschaftliche Mitarbeitende neun Jahre, für Mitarbeitende in Supportfunktionen fünf Jahre.

Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.

Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Der Lohn von Projektmitarbeitenden richtet sich nach den Aufgaben, der Zeitdauer und dem Mittelgeber. Je nach Voraussetzung wird eine der beiden Lohnfestsetzungen für Projektmitarbeitende angewendet:

a) Im Lohnband: Zuordnung einer Funktionsstufe. Der Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Lohnbandes. J?hrlich findet ein Beurteilungsgespr?ch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten statt, in dem aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr definiert werden. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

b) Pauschallohn: Bei bestimmten Projektvorgaben wird ein sogenannter Pauschallohn festgelegt. Ein Pauschallohn erf?hrt keine automatische Teuerung oder Erh?hung.

Auszahlung: Bei einem Lohn im Lohnband erfolgt die Lohnzahlung in 13 Monatsraten. Der 13. Monatslohn ist fester Bestandteil des Lohnes und wird Ende Jahr (11/12 im November und 1/12 im Dezember) ausbezahlt. Ein Pauschallohn wird in zw?lf Monatsraten ausgerichtet.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber unterzeichnet wird.

Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverh?ltnis. W?hrend des Studiums kann eine T?tigkeit als Hilfsassistenz angenommen werden.

Probezeit: Es wird grunds?tzlich keine Probezeit bei einer Anstellung im Stundenlohn vereinbart.

Aufgabenbereich: Lehrbezogene Aufgaben gem?ss Ziffer 3 der Richtlinie Hilfsassistierende, haupts?chlich Betreuung von Studierenden, Unterstützung der Dozierenden.

Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer.

Lohn: Stundenlohn, inkl. Ferienanteil. Die Schulleitung legt j?hrlich die Ans?tze für Hilfsassistierende fest. Der Mindestansatz betr?gt aktuell CHF 28.00 inkl. Ferienanteil.

Auszahlung: Die Meldung der Anzahl geleisteter Stunden erfolgt in der Regel anfangs Folgemonat. Das heisst, dass in der aktuellen Lohnabrechnung die geleisteten Stunden aus dem Vormonat vergütet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Arbeitsvertrag.

DownloadMerkblatt Anstellungen im Stundenlohn an der ETH Zürich (PDF, 55 KB)

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