Lehre
Die ETH Zürich bildet Personen mit hoher Fachexpertise und wissenschaftlichen Kompetenzen aus. Die Einhaltung der formalen und rechtlichen Vorgaben im Bereich Lehre ist ein wichtiger Baustein davon.
Die ETH Zürich bildet Personen mit hoher Fachexpertise und wissenschaftlichen Kompetenzen aus. Ausserdem bereitet sie ihre Studierenden darauf vor, Verantwortung zu übernehmen und als kritische Mitglieder der Gesellschaft eine konstruktive Rolle zu spielen.
Konzeption und Durchführung des Unterrichts:
- Im Rahmen ihres Fachgebiets lehren Dozierende der ETH in eigener Verantwortung. Sie richten ihren Unterricht an den im jeweiligen Studiengang gem?ss Qualifikationsprofil angestrebten Qualifikationen aus und gestalten ihn nach p?dagogisch-didaktischen Kriterien.
- Alle Informationen zu den Lerneinheiten inkl. der Leistungsnachweise werden im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) publiziert und sind verbindlich.
- Der studentische Arbeitsaufwand, der für die Erbringung einer Studienleistung erforderlich ist, wird in Kreditpunkten ausgedrückt. Die Kreditpunkte werden im Studienreglement und im VVZ transparent gemacht.
- Die Dozierenden sorgen dafür, dass die Studierenden für ihre Semester-, Bachelor- oder Master-Arbeiten jeweils eine Eigenst?ndigkeitserkl?rung verfassen. Sie k?nnen auch für andere schriftliche Arbeiten eine Eigenst?ndigkeitserkl?rung verlangen.
- Bei der Durchführung von Exkursionen, Feldkursen oder ?hnlichen Veranstaltungen ist den Themen Sicherheit, Versicherungen und Verantwortlichkeiten besondere Beachtung zu schenken. Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) bietet diesbezüglich Unterstützung an.
Leistungsnachweise:
- Leistungsnachweise dienen dem Lernen und der Entwicklung der Studierenden. Die Leistungsnachweise überprüfen die Erreichung der Lernziele, die für die Lerneinheit definiert wurden.
- Die Dozierenden bewerten die Studienleistungen eigenverantwortlich und unabh?ngig. Sie begegnen allen Studierenden sachlich, fair und unbefangen. Der Bewertung werden die gleichen Kriterien und Massst?be zugrunde gelegt; dafür k?nnen Musterl?sungen, Punkteschemata etc. hilfreich sein.
- Die Prüfungskorrektur ist so vorzunehmen, dass die Beurteilung der eigenen Leistung für die Studierenden im Rahmen der Prüfungseinsicht nachvollziehbar ist. Die Studierenden sollen auch in fachlicher Hinsicht davon profitieren und sich damit auf einen allf?lligen Wiederholungstermin vorbereiten k?nnen.
- Wird unredliches Handeln, z.B. das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel oder das Einreichen eines Plagiats, entdeckt, müssen die Fakten und Indizien aufgenommen und muss umgehend die Untersuchungsperson Disziplinarwesen im Rektorat informiert werden. Für die Durchführung des Verfahrens ist diese zust?ndig. Falls sich der Disziplinarverdacht erh?rtet, k?nnen die Rektorin / der Rektor bzw. der Disziplinarausschuss Disziplinarmassnahmen verh?ngen.
- Schriftliche Leistungskontrollen und Protokolle zu mündlichen Leistungskontrollen sind für Unbefugte unzug?nglich aufzubewahren und gem?ss den rechtlichen Vorgaben zu archivieren.
Lehrevaluation:
Die Lehre an der ETH Zürich wird durch zentral gesteuerte Qualit?tsvorgaben und Evaluationsinstrumente auf h?chstem Niveau gehalten und weiterentwickelt. Ein wichtiges Instrument der umfassenden Lehrevaluation ist die Befragung der Studierenden zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Zudem werden an allen 365体育直播_365体育投注-竞猜网投n regelm?ssig Peer-Reviews durchgeführt, anl?sslich derer auch die Qualit?t der Lehre und insbesondere der Studieng?nge beurteilt wird.
Die Dozierenden haben ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich Lehre gem?ss den diesbezüglichen formalen und rechtlichen Vorgaben wahrzunehmen. Die Studiendirektor:innen sind im Rahmen ihrer Führungsaufgabe u.a. für die ordnungsgem?sse Umsetzung der studienbezogenen Reglemente zust?ndig.
- Download vertical_align_bottom Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen
- Download vertical_align_bottom Ausführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Disziplinarverordnung der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Weisung: Wissenschaftliches Arbeiten und Eigenst?ndigkeitserkl?rung (PDF, 121 KB)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Akteneinsicht und Aktenweitergabe im Rahmen von Leistungskontrollen (?Prüfungseinsicht“)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Unterrichtsbeurteilung durch die Studierenden an der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Reglement betreffend Meldungen von Angeh?rigen der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten (RSETHZ 615)
- Download vertical_align_bottom IT-Richtlinien und IT-Grundschutzvorgaben der ETH Zürich
- Behandeln Sie Studierendendaten (Prüfungsbeurteilungen, ?bungsabgaben, Notenlisten, weitere Unterlagen mit Studierendennamen oder Matrikelnummern etc.) vertraulich. Der Zugriff durch Unbefugte muss verhindert werden. Die Ablage von Studierendendaten auf unverschlüsselten mobilen Ger?ten und Datentr?gern ist nicht erlaubt. Kurslisten (auch teilanonymisiert durch die Verwendung von Matrikelnummern statt Namen) dürfen den anderen Kursteilnehmenden nicht zug?nglich gemacht werden. Die Nutzung von Cloud-Diensten in der Lehre unterliegt den IT-Richtlinien und den IT-Grundschutzvorgaben der ETH. Vorsicht beim Umleiten der eigenen Mailbox zu einem Cloud-E-Mail-Dienst (z.B. Gmail); dadurch werden Studierendendaten unerlaubt Dritten zug?nglich gemacht.
- Zulassung zum Studium: Versprechen Sie niemandem die Zulassung zum Studium, bevor der offizielle Zulassungsentscheid vorliegt. Dies gilt für die Zulassung zu allen Studienstufen (Bachelor, Master, Doktorat sowie akademische Weiterbildung).
- Bekanntgabe von Noten: Die informelle Bekanntgabe einer Note, beispielsweise gleich im Anschluss an eine mündliche Prüfung, ist nicht zul?ssig. Es ist stets das Departement bzw. das Studiensekretariat, das die Note verfügt und den Studierenden mitteilt.
- Nach der Notenkonferenz bzw. nach Verfügen der Leistungsbewertung und deren Bekanntgabe über myStudies sind Noten verbindlich, und es dürfen keine Noten mehr ver?ndert oder Noten?nderungen in Aussicht gestellt werden (Ausnahmen: Korrekturfehler).
- Stellen Sie einen klaren Korrekturfehler fest und m?chten Sie eine Note/Noten berichtigen (z.B. Teile übersehen und nicht korrigiert, Punkte falsch zusammengez?hlt etc.), so müssen Sie dem Studiensekretariat ein entsprechender Antrag mittels Formulars zustellen.
- Im Falle von m?glichen Disziplinarverst?ssen wenden Sie sich bitte umgehend an die Untersuchungsperson Disziplinarwesen, und nehmen Sie keine eigenen ?Sanktionen? vor.
Die Angaben zu den zust?ndigen Kontaktpersonen und Stabsstellen, einschliesslich der Prorektor:innen, finden Sie auf der Webseite der Rektorin bzw. des Rektors.