Die Schulleitung informiert 2020 / 5

Die Schulleitung gibt grünes Licht für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation und zur F?rderung des respektvollen Umgangs miteinander: Sie hat das Vorgehen bei unangemessenem Verhalten definiert und führt eine regelm?ssige Mittelbau-Befragung ein.  

Schulleitung
Die Schulleitung der ETH Zürich (Bild: ETH Zürich / Markus Bertschi)

Die ETH erh?lt einen Verantwortlichen für Politikbeziehungen: Norbert Staub verl?sst die Hochschulkommunikation und wechselt in den Stab des Pr?sidenten. Vom 1. September an betreut der langj?hrige ETH-Mitarbeiter die Beziehungen zu den Parlamenten und Beh?rden auf eidgen?ssischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Ziel dieser neuen Funktion ist es, die Kontakte zu politischen Instanzen und Beh?rden zu pflegen und die existierenden Ressourcen in einem ETH-internen Netzwerk zu bündeln. Der neue Verantwortliche für Politikbeziehungen wird den Pr?sidenten in der Beziehungspflege mit der Politik unterstützen, die politischen Entwicklungen verfolgen und als Ansprechperson sicherstellen, dass die Politik zu den richtigen Informationen kommt. Eine Umfrage des ETH-Rates unter Eidgen?ssischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern hat gezeigt, dass seitens des Parlaments ein deutliches Bedürfnis nach einer Intensivierung dieser Kontakte besteht.

Vorgehen bei unangemessenem Verhalten

Die ETH Zürich setzt sich ein für eine Kultur des respektvollen Umgangs miteinander. Mobbing, Bel?stigung, Diskriminierung, Drohung und Gewalt werden nicht toleriert. Um diese Respektkultur weiter zu verankern und die entsprechenden Prozesse klar zu definieren, hat die Schulleitung auf den 1. September 2020 das Reglement zum Vorgehen im Falle von unangemessenem Verhalten in Kraft gesetzt. Das Reglement wurde in einem breiten Vernehmlassungsprozess mit mehreren Workshops, unter engem Einbezug der Hochschulversammlung, aller Hochschulgruppen (Konferenz des Lehrk?rpers KdL, Mittelbauvereinigung AVETH, Studierendenvereinigung VSETH und Personalkommission PeKo) und der Ombudspersonen, neu aufgebaut und formuliert. Unklarheiten und Missverst?ndnisse wurden gekl?rt. Zentral sind folgende Punkte:

  • Konfliktsituationen sind m?glichst frühzeitig zu erkennen und zu benennen, zu deeskalieren und zu l?sen. Ziel ist es, den respektvollen Umgang miteinander wiederherzustellen.
  • Die Bew?ltigung von Konflikten erfolgt in einer informellen und soweit erforderlich zus?tzlich in einer formellen Phase, wobei Abl?ufe, Verantwortlichkeiten sowie Rechte und Pflichten im Reglement klar definiert werden.
  • Die informelle Phase dient der Beratung der betroffenen oder einer allf?llig beobachtenden Person, zur Kl?rung der Situation, Deeskalation und L?sungsfindung. Grunds?tzlich wird dabei die Vertraulichkeit und Anonymit?t der meldenden Person gegenüber der mutmasslich verursachenden Person gew?hrleistet.
  • In der formellen Phase erfolgt eine schriftliche Meldung an die Stelle Konfliktmanagement (bisher Case Management) des Vizepr?sidiums für Personalentwicklung und Leadership. Die Meldestelle Konfliktmanagement ist zust?ndig, den Sachverhalt weiter zu kl?ren, zu deeskalieren und gemeinsam L?sungen zu finden. Sie bezieht dabei die betroffenen und die mutmasslich verursachenden Personen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung ein. Bei Bedarf werden bei den betroffenen Fachbereichen Abkl?rungen vorgenommen, beziehungsweise Stellungnahmen eingeholt. Dialog, Transparenz sowie Schutz aller beteiligten Personen sind in dieser Phase wichtige Prinzipien.
  • Die Zust?ndigkeiten und Kompetenzen der internen und externen Stellen werden im Reglement geregelt. Zudem werden die Abgrenzungen zu anderen Reglementen (z.B. Doktoratsverordnung) und Verfahren festgehalten.

Im Oktober stehen entsprechende Merkbl?tter und weitere Unterlagen zum Reglement zur Verfügung, die auf www.ethz.ch/respekt zu finden sein werden. Die Schulung der Anlauf- und Beratungsstellen ist auf November 2020 geplant.

Regelm?ssige Befragungen des Mittelbaus

Die ETH Zürich führt ab 1. November regelm?ssige Befragungen ihrer Doktorierenden, sowie ab 1.2.2021 der Postdoktorierenden und Oberassistierenden durch. Ziel ist ein kontinuierliches Feedback zur Zufriedenheit, Betreuung und Entwicklung des akademischen Mittelbaus. Doktorierende werden ein erstes Mal 12 bis 15 Monate nach Aufnahme ihrer Dissertation befragt, ein zweites Mal nach 36 bis 42 Monaten und ein letztes Mal nach Abschluss der Doktorprüfung. Bei Postdoktorierenden und Oberassistierenden sind die Befragungsrhythmen leicht anders.

In der anonymen Befragung, die von einem externen Umfrageinstitut durchgeführt wird, werden Fragen zur Einführung, zur Betreuung, zu pers?nlicher und beruflicher Entwicklung, zu den Anstellungsbedingungen, zu Respekt und Gesundheit sowie zur weiteren Karriereplanung gestellt. Die ETH Zürich erh?lt anonymisierte Ergebnisse auf Stufe Departement. Weitere Auswertungen sind nur m?glich, wenn aus einer Gruppe mindestens fünf Rückmeldungen vorliegen. Um individuelle Situationen zeitnahe zu erkennen, k?nnen Teilnehmende am Schluss unabh?ngig von der Befragung ihre Kontaktdaten eingeben und ein Gespr?ch über ihre Situation verlangen. Die Personalabteilung wird dann Kontakt aufnehmen, ohne Informationen zur Befragung zu haben.

Regelm?ssige Informationen aus der Schulleitung

Die Schulleitung der ETH Zürich trifft sich alle zwei Wochen zur ordentlichen Schulleitungssitzung. In dieser Rubrik wird über die wichtigsten Entscheide aus diesen Sitzungen informiert, in dieser Ausgabe diejenigen der ersten Sitzung nach den Sommerferien vom 18. August.  

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