Corona-Pandemie: ETH Zürich verschärft Regeln

Angesichts der rapide steigenden Anzahl Covid-19-F?lle hat die Schulleitung auf Antrag der ETH-Covid-Taskforce beschlossen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus an der ETH Zürich zu versch?rfen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, Apéros und ?hnliche Veranstaltungen sind generell nicht mehr m?glich und das Home-Office wird wieder intensiviert.

Neue Corona-Massnahmen
Die ETH Zürich versch?rft Corona-Massnahmen (Bild: ETH Zürich / Gian Marco Castelberg). 

Folgende Massnahmen treten ab n?chstem Montag, 19. Oktober in Kraft:

Ausweitung der Maskenpflicht

  • Maskenpflicht generell in allen ?ffentlichen Innenr?umen, neu auch an allen Studierendenarbeitspl?tzen.
  • Keine Ausnahmen mehr von der Maskenpflicht in einzelnen Geb?uden.
  • Sitzungen sind nur noch zul?ssig mit Masken, hybrid oder digital. Dies betrifft auch Zweiergespr?che wie Personal- oder Beratungsgespr?che. Maske wird auch getragen, wenn es eine Trennwand aus Plexiglas gibt (additiver Schutz).
  • Für die Lehre gelten weiterhin die Bestimmungen des Schutzkonzepts Lehre.

Verhalten am Arbeitsplatz

  • Konsequent keine Gruppendurchmischung, wo eine solche betrieblich nicht erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Verpflegung und Pausen.
  • Wenn betrieblich notwendig, k?nnen Sitzungen unter Beachtung aller Regeln und Massnahmen gruppenübergreifend durchgeführt werden.
  • Unter Gruppen sind organisatorisch zusammenh?ngende Einheiten wie Professuren, Sektionen etc. zu verstehen.
  • Alle ETH-Angeh?rigen mit Krankheitssymptomen sind verpflichtet, zu Hause zu bleiben, bis sie einen Tag beschwerdefrei sind. Die Schulleitung empfiehlt diesen Personen, sich testen zu lassen, auch wenn sie nur milde Symptome haben.

Home-Office

  • Re-Intensivierung des Home-Office: Arbeit am ETH-Arbeitsplatz nicht mehr die Regel, sondern Anwesenheit an ETH m?glichst auf betrieblich notwendige Aktivit?ten beschr?nken. Keine Einschr?nkung der experimentellen Forschung.
  • Vorgesetzte k?nnen ihre Mitarbeitenden zur Pr?senz am Arbeitsplatz verpflichten, wenn dies für interne Prozesse oder Entscheidungsfindungen notwendig ist.
  • Die Vorgesetzten ergreifen Massnahmen, dass im Falle von allf?lligen Quarant?nemassnahmen der Betrieb weitergeführt werden kann (z.B. Teamsplits mit Rotationen, Schichtbetrieb etc.)
  • Für Personen der Risikogruppen (gem?ss BAG) und/oder in spezifischen Risikosituationen sind individuelle L?sungen umzusetzen; die Vorgesetzten unterstützen sie dabei.

Sonstiges

  • Generelles Apéro-Verbot an der ETH Zürich, gilt für s?mtliche Innen- und Aussenr?ume der ETH Zürich, auch nicht-?ffentliche Bereiche.
  • Starke Empfehlung zu Verzicht auf Weihnachtsessen, Verzicht auf finanzielle Unterstützung solcher Anl?sse
  • Erwartung an Angeh?rige der ETH Zürich, dass sie sich auch ausserhalb der ETH verantwortungsbewusst verhalten.

Die Schulleitung empfiehlt allen ETH-Angeh?rigen dringend den Einsatz der SwissCovid-App

?Wir sind uns bewusst, dass dies einschneidende Massnahmen sind?, sagt Vizepr?sident Ueli Weidmann, Leiter der Taskforce. ?Angesichts der rapiden Ausbreitung der Pandemie wollen wir aber alles unternehmen, um eine Verbreitung innerhalb unserer Hochschule einzud?mmen.? Er betont, dass die ETH nach wie vor ein relativ sicherer Ort ist. Bisher hat die Taskforce Kenntnis von 83 positiv getesteten ETH-Angeh?rigen, davon gut die H?lfte Studierende. Doch die aktuelle Situation in der Schweiz bereite der Schulleitung grosse Sorge. ?Unser oberstes Ziel ist es, dass wir den Pr?senzunterricht wenn immer m?glich bis Semesterende durchhalten k?nnen?, sagt Weidmann. Eine weitergehende Schliessung der Hochschule sei zu vermeiden.

Homeoffice wenn betrieblich m?glich

Die Anzahl Kontakte reduzieren: Das ist die einfache Formel, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Um die Kontakte in ?ffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch an der ETH Zürich aufs Notwendige zu beschr?nken, empfiehlt die Schulleitung den Mitarbeitenden, ihre Pr?senz am Arbeitsplatz auf betrieblich notwendige Aktivit?ten zu reduzieren. ?Wer die Arbeit im Homeoffice erledigen kann und will, darf zuhause arbeiten, ohne das begründen zu müssen, aber natürlich in Absprache mit den Vorgesetzten?, erl?utert Weidmann diese Regel.

Vorgesetzte k?nnen ihre Mitarbeitenden zur Pr?senz am Arbeitsplatz verpflichten, wenn dies betrieblich notwendig ist. Für Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angeh?ren oder mit gef?hrdeten Personen zusammenleben, sind individuelle L?sungen zu suchen.

Vorsorgliche Massnahmen

Die Vorgesetzten ergreifen Massnahmen, dass im Falle von allf?lligen Quarant?neanordnungen der Betrieb weitergeführt werden kann. Die bisherige Empfehlung, sich in der eigenen Gruppe oder im eigenen Team zu bewegen, gilt neu als konsequentes Gebot, ausser ein pers?nlicher Austausch ist betrieblich notwendig. So sollen etwa Mitarbeitende nicht mit Kolleginnen und Kollegen anderer Teams und Gruppen Kaffeepause machen oder essen gehen. In diesem Sinne gilt das ?Bubble-Konzept?, das sich in der Lehre bei den Erstsemestrigen bew?hrt hat, nun auch für Forschungsgruppen und technisch-administrative Mitarbeitende.

Maskenpflicht an Studierendenarbeitspl?tzen und in Sitzungen

Da die Gefahr einer Verbreitung des Virus in Innenr?umen besonders hoch ist, und weil sich bei der Taskforce die Meldungen mehrten, dass beim Lernen die Distanzregel nicht konsequent eingehalten wird, muss auch an den Studierendenarbeitspl?tzen neu eine Maske getragen werden.

Eine Maskenpflicht gilt zudem für Sitzungen, die an der ETH in Pr?senz abgehalten werden. Der Einsatz der Maske ist als zus?tzlicher Schutz zu verstehen, die Distanzregel und die minimale Quadratmeterfl?che müssen weiterhin berücksichtigt werden. Wegen der Ausweitung des Homeoffice werden Sitzungen aber ohnehin wieder mehrheitlich virtuell stattfinden.

Schliesslich wird die Maskenpflicht auch auf die wenigen ETH-Geb?ude ausgedehnt, für die bisher eine Ausnahmeregelung galt.

Generelles Apéroverbot und Appell zum Verzicht auf Weihnachtsessen

Nicht leicht getan hat sich die Schulleitung mit dem Entscheid, Apéros generell zu verbieten: ?Wir wissen, dass es vielen ETH-Angeh?rigen ein Bedürfnis ist, auf gemeinsame Erfolge anzustossen und dass solche kleinen Anl?sse auch den Teamgeist f?rdern? sagt Ueli Weidmann. Doch sei eben auch bekannt, dass bei geselligen Anl?ssen die Gefahr für Ansteckungen am gr?ssten ist. Vom Verbot betroffen sind nicht nur Apéros in den Aussenbereichen der ETH, sondern auch solche in den Gastrobetrieben.

Mit Blick auf die Weihnachtszeit hat sich die Schulleitung auch Gedanken zu den Team- und Gruppenanl?ssen gemacht, die in normalen Zeiten gegen Jahresende in grosser Zahl stattfinden. ?Auch von solchen Anl?ssen müssen wir zurzeit dringlich abraten?, sagt Weidmann. Von einem Verbot habe die Schulleitung abgesehen, weil die Anl?sse ja individuell von den Teams organisiert würden. Doch appelliert die Schulleitung an das Verantwortungsbewusstsein aller ETH-Angeh?rigen. Finanziell werden Weihnachtsessen und Jahresendanl?sse von der ETH nicht mehr unterstützt.

Covid App aktivieren und bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben

?Wir durchlaufen eine kritische Phase, und letztlich tragen viele kleine Massnahmen dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen?, fasst Weidmann die Massnahmen zusammen. ?Wir alle k?nnen unseren Beitrag leisten, indem wir auch ausserhalb der ETH Vorsicht walten lassen und unn?tige Risiken vermeiden.? Dazu geh?rt auch, die SwissCovid App st?ndig aktiviert zu haben.

Schliesslich gilt weiterhin, dass ETH-Angeh?rige mit Krankheitssymptomen verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben, bis sie einen Tag beschwerdefrei sind. Die Schulleitung empfiehlt diesen Personen, sich testen zu lassen, auch wenn sie nur milde Symptome haben. Bei positivem Befund sind die Anweisungen der Contact Tracer und der Kantons?rztinnen zu befolgen.

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