Abkehr von der Homeoffice-Pflicht
Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundesrats wird das Homeoffice-Obligatorium für ETH-Mitarbeitende vorsichtig gelockert. M?glich wird dies dank des eigenen Testprogramms, das die ETH Zürich im April lanciert hat.
?Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen k?nnen wir unseren Mitarbeitenden ein wenig mehr Flexibilit?t bieten, und wir ?ffnen die Geb?ude?, fasst ETH-Vizepr?sident Ulrich Weidmann die wichtigsten Aussagen des neuen Masterplans zusammen, den die Schulleitung verabschiedet hat. Die neuen Regeln treten per 7. Juni in Kraft, um genügend Zeit für die Umsetzung der Massnahmen und die Information der ETH-Angeh?rigen zu haben. Sie sind voraussichtlich bis Anfang Juli gültig.
Homeoffice empfohlen
?Wer gut im Homeoffice arbeiten kann, soll weiterhin zuhause bleiben?, betont Weidmann, der die ETH-Covid-19-Taskforce leitet. Vor allem diejenigen, denen eine Pr?senz vor Ort hilft, effizient und motiviert zu arbeiten, k?nnen neu wieder an die ETH kommen. Wobei hier weiterhin die bestehenden Regeln gelten: mindestens 10 Quadratmeter Platz pro Person, eineinhalb Meter Abstand sowie Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sobald sich mehr als eine Person im Raum befindet. Diese Regeln gelten im ?brigen weiterhin auch für alle ETH-Angeh?rigen, die bereits bisher an der ETH arbeiten oder studieren, weil sie aus betrieblichen Gründen vor Ort sein müssen oder auf die Infrastruktur vor Ort angewiesen sind.
Testprogramm erlaubt Arbeit vor Ort
Erm?glicht wird dieser Schritt durch das sogenannte CoVMass-Testprogramm, das die ETH im April lancierte. Wer regelm?ssig mindestens einen Tag pro Woche an die ETH kommt, ist neu dazu aufgerufen, sich für das Programm zu registrieren und w?chentlich einen PCR-Speicheltest einzureichen. Alternativ kann auch ein Antigen-Schnelltest in einer Apotheke gemacht werden. Diese Regelung gilt auch für ETH-Angeh?rige, die schon bisher vor Ort waren. Davon ausgenommen sind von einer Covid-Erkrankung Genesene und vollst?ndig Geimpfte, also Personen, deren Genesung weniger als sechs Monate zurückliegt bzw. deren zweite Impfung mindestens vierzehn Tage zurückliegt.
?Wir betrachten den Juni als eine Art ?bergangsphase für Mitarbeitende, in der Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden nur zur Arbeit vor Ort anhalten dürfen, wenn dies betrieblich notwendig ist?, sagt Weidmann. Labore und Werkst?tten sollen mittels Rotationsregeln und Mehrschichtbetrieb m?glichst intensiv genutzt werden k?nnen.
Geb?ude grunds?tzlich wieder offen
Mit dem Lockerungsschritt werden sich die 365体育直播_365体育投注-竞猜网投 wieder beleben. Deshalb sind ab 7. Juni grunds?tzlich wieder alle Geb?ude zu den üblichen ?ffnungszeiten frei zug?nglich. Departements- oder Abteilungsleitungen k?nnen aber die Schliessung einzelner Geb?ude beantragen, sofern darin keine mündlichen oder schriftlichen Prüfungen stattfinden. Diese Geb?ude sind dann weiterhin nur mit der ETH-Karte zug?nglich.
Die Maskentragpflicht gilt weiterhin in allen Geb?uden, aber auch in den Aussenr?umen der ETH Zürich. Sie ist nur aufgehoben bei alleiniger Nutzung eines geschlossenen Raums sowie w?hrend des Essens. In Einklang mit den Regeln des Bundes dürfen im Aussenraum der Gastrobetriebe neu 6 Personen an einem Tisch sitzen. Und auch die Tische in den Innenr?umen der Gastrobetriebe dürfen nun wieder von bis zu vier Personen benutzt werden. Die Kapazit?ten werden laufend an die Nachfrage angepasst. Aktuelle Informationen dazu finden sich auf der Website.
Studierende von ?nderungen kaum betroffen
Bezogen auf die Lehre ?ndert sich durch den neuen Masterplan nicht viel, da der Vorlesungsbetrieb am 4. Juni endet. Für erg?nzende Pr?senzoptionen, die in vielen 365体育直播_365体育投注-竞猜网投n eingeführt wurden, gelten die neuen gelockerten Bestimmungen des Bundes.
Für die Prüfungen, insbesondere die laufenden Semesterendprüfungen, gilt weiterhin die Corona-Weisung zur Lehre (HS2020 und FS2021). Alles, was in Pr?senz durchgeführt wird, erfolgt unter Einhaltung der jeweiligen Schutzmassnahmen, die im Schutzkonzept FS2021 aufgeführt sind.
365体育直播_365体育投注-竞猜网投leben: Veranstaltungen und Sportangebot
Veranstaltungen an der ETH k?nnen weiterhin nur bewilligt werden, wenn sie für die ganze Institution von Bedeutung sind, wenn es sich um akademische Veranstaltungen handelt oder um Initiativen von Studierenden, die sich innerhalb der geltenden Regeln umsetzen lassen. Voraussetzung ist, dass die G?ste sitzen und die Maskenpflicht und Abstandsregel beachtet werden. Neu gilt eine maximale Belegung von 50% der Raumkapazit?t bei einer Obergrenze von 100 Personen in Innenr?umen und eine Obergrenze von 300 Personen in Aussenr?umen. Führungen in Innen- und Aussenr?umen sind neu mit bis zu 50 Personen m?glich.
Auf Steh-Apéros muss – nicht nur nach Veranstaltungen – aufgrund der Vorgaben des Bundes weiterhin verzichtet werden. Die Gastrobetriebe der ETH bieten aber Verpflegungsm?glichkeiten nach den oben erw?hnten Regeln an.
Schliesslich kann der ASVZ sein Sportangebot erweitern, weil die Lockerungen des Bundesrats neu auch Trainings mit bis zu 50 Sporttreibenden zulassen. Der Ausbau des Sportangebots kann bereits ab Montag, 31. Mai stattfinden. Informationen zum Sportangebot finden sich auf der ASVZ-externe Seite Website.
Alle übrigen ?nderungen treten wie erw?hnt am 7. Juni in Kraft. ?Die Schulleitung ist froh, dass wir dank des Testprogramms einen Schritt in Richtung neuer Normalit?t einleiten k?nnen?, sagt Taskforce-Leiter Weidmann. Zwar lasse die Situation erst einen kleinen ?ffnungsschritt zu, doch sei er überzeugt, dass bald weitere folgen werden, nicht zuletzt, weil immer mehr ETH-Angeh?rige geimpft würden.
Weitere Informationen
Für Fragen zu den neuen Regelungen wird Vizepr?sident Ulrich Weidmann, zusammen mit Mitgliedern der der ETH-Covid-19-Taskforce, an der Townhall vom Dienstag, 1. Juni, 14.00 Uhr zur Verfügung stehen. Die detaillierten Regelungen k?nnen dem Masterplan auf der Coronawebsite entnommen werden.