Open-Access-Förderung: Einschränkung bei der Gebührenübernahme ab Dezember 2021
Seit Februar 2021 galt eine erweiterte Regelung die ?bernahme von Open-Access-Gebühren seitens der ETH-Bibliothek betreffend. Ab dem Rechnungsschluss im Dezember 2021 gilt hierfür eine Einschr?nkung.
Wie im Februar kommuniziert, übernahm die ETH-Bibliothek für alle Artikel, die ab dem 1. Januar 2021 in einer wissenschaftlichen Zeitschrift eingereicht wurden die Open-Access-Gebühren, wenn Angeh?rige der ETH Zürich Corresponding Author waren. Die ?bernahme der entsprechenden Gebühren (Article-Processing-Charges, APCs) konnte bislang uneingeschr?nkt beantragt werden. Nun wird im Rahmen der ETH-weit beschlossenen Sparmassnahmen ab Ende des Jahres die F?rderung eingeschr?nkt.
Weiterhin gef?rdert werden Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften. Dies gilt für einzelne Artikel und für Artikel, die über eine der bestehenden Vereinbarungen mit Open-Access-Verlagen ver?ffentlicht werden. Auch an der M?glichkeit, Artikel über eine der bestehenden Read-and-Publish-Vereinbarungen Open Access zu ver?ffentlichen ?ndert sich nichts. Kosten für sogenannte Hybrid-APCs (einzelne Open-Access-Artikel in Subskriptionszeitschriften) werden jedoch nur noch bis Rechnungsschluss 2021 übernommen. F?rderantr?ge, die danach eingereicht werden, k?nnen nicht berücksichtigt werden.
Wir hoffen, dass diese Einschr?nkung durch neue Read-and-Publish-Vereinbarungen zumindest teilweise abgefedert werden kann.
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