Tageweise an den Arbeitsplatz zurückkehren

Die Schulleitung empfiehlt den Mitarbeitenden die tageweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der neue Corona-Masterplan, der ab 6. September in Kraft tritt, enth?lt u.a. neue Regelungen zur Zertifikats- und Maskentragepflicht.

Hauptgebäude der ETH Zürich
Wenn immer m?glich, soll das Herbstsemester mit voller Pr?senz beginnen. (Bild: ETH Zürich / Gian Marco Castelberg)

?Trotz Normalisierungsphase und Impfung gilt es, angesichts der noch immer hohen Corona-Infektionszahlen und der grossen Zahl von COVID-Patientinnen und -Patienten in den Spit?lern, weiterhin vorsichtig zu sein?, mahnt der Leiter des Corona-Krisenstabs, Ulrich Weidmann. Er bezieht sich damit auch auf den Bundesrat, der sich die Kompetenz zur Ausweitung der COVID-Zertifikatspflicht gegeben hat, und weiterhin an der Home-Office-Empfehlung festh?lt.

Sorgf?ltige Rückkehr an den Arbeitsplatz

Die ETH Zürich beh?lt ihre Home-Office-Regelung im Grundsatz bei, doch empfiehlt die Schulleitung allen Mitarbeitenden, tageweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren. ?Nach weit über einem Jahr im Home-Office wird die Zusammenarbeit in den Teams und Forschungsgruppen zunehmend schwierig?, erkl?rt Weidmann. Auch das übergreifende Zusammenspiel der verschiedenen Organisationseinheiten werde komplizierter und ineffizienter. Weidmann weiter: ?Die Schulleitung stellt sich vor, dass alle Mitarbeitenden je nach Pensum für einen bis zwei Tage pro Woche an den eigenen Arbeitsplatz zurückkehren.? Die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen (Minimalfl?chen, Distanz, Hygiene, Masken) sind einzuhalten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung neuer Normalbetrieb.

Die Mitarbeitenden entscheiden in Absprache mit ihren Vorgesetzten und Teamkolleginnen und -kollegen, wie sie diese Empfehlung umsetzen. Vorbehalten bleiben betriebliche Bedürfnisse, bei denen Vorgesetzte die Pr?senz von Mitarbeitenden anordnen k?nnen. In den Büros muss weiterhin eine Mindestfl?che von zehn Quadratmetern pro Person und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Laboren darf in betrieblich begründeten F?llen diese Minimalfl?che unterschritten werden, sofern Hygiene- oder FFP-2-Masken getragen werden.

Lehre: zurück zu m?glichst viel Pr?senz

Das Herbstsemester soll am 20. September wenn immer m?glich mit voller Pr?senz beginnen. ?Es ist enorm wichtig, dass unsere Studierenden nach über einem Jahr weitgehender Abwesenheit wieder physisch vor Ort studieren k?nnen. Deshalb setzen wir alles daran, dies m?glich zu machen?, betont Rektorin Sarah Springman. Sollte sich die epidemiologische Lage allerdings verschlechtern oder sollte es zu unerwarteten Auflagen der Beh?rden kommen, setzt das Rektorat – im Sinne eines ?Plan B? – auf eine Teil-Belegung: Aktuelle Informationen zum Stand der Planung und zu den beiden Szenarien finden sich auf der Webseite des LET.

Weil die rechtlichen Grundlagen für eine Zertifikatspflicht zurzeit fehlen, kann die ETH Zürich für Lehrveranstaltungen bis auf Weiteres kein COVID-Zertifikat verlangen. Die ETH Zürich beh?lt sich vor, je nach Entwicklung nur noch Studierenden mit Zertifikat zu den Pr?senzveranstaltungen zuzulassen.

Ersti-Fest muss abgesagt werden

Kein grünes Licht konnten Schulleitung und Krisenstab für das traditionelle, mit mehreren Tausend Teilnehmenden ausgesprochen grosse und kontaktintensive Erstsemestrigen-Fest von Ende September geben. ?Bei einem Fest in dieser Gr?ssenordnung ist das Risiko für ein Superspreader-Ereignis nicht klein, selbst bei konsequentem Einsatz des Zertifikats kann es zu gr?sseren Infektionszahlen kommen. Wir wollen aber das Herbstsemester in Pr?senz auf keinen Fall gef?hrden, weshalb wir den Antrag des VSETH abgelehnt haben?, erkl?rt Ulrich Weidmann.

Maskenpflicht in ?ffentlich zug?nglichen Innenr?umen

Um Ansteckungen zu verhindern, die auch unter Geimpften passieren k?nnen, und um Unsicherheiten über den Impfstatus entgegenzuwirken, setzt die ETH auf den Einsatz von Masken. ?Weil das Herbstsemester 2021 weitgehend in Pr?senz stattfindet und sich bald wieder eine grosse Zahl von Menschen auf dem 365体育直播_365体育投注-竞猜网投 bewegt, gilt in allen ?ffentlich zug?nglichen Innenr?umen der ETH Zürich eine Maskenpflicht?, so Ulrich Weidmann. Aus diesem Grund gilt die Maskenpflicht auch an den Studierendenarbeitspl?tzen. In nicht ?ffentlich zug?nglichen Büros dagegen braucht es keine Masken, sofern Abst?nde und Mindestfl?chen eingehalten werden.

Für die Mitarbeitenden der ETH gilt, dass sie in Sitzungen, Zweiergespr?chen sowie in Besprechungen mit Kundinnen und Kunden ab 6. September Masken tragen müssen. Im gegenseitigen Einvernehmen, unter Einhaltung der Mindestfl?che und mit Zertifikatsnachweis, kann die Maske abgelegt werden. Sitzungen werden weiterhin vorwiegend virtuell oder hybrid durchgeführt. Befinden sich ohnehin alle oder die meisten Personen vor Ort und treffen sie sich in Pr?senz, ist es auch wieder m?glich, sich in Sitzungszimmern oder Pausenr?umen mit Kaffee und Gipfeli oder ?hnlichem zu verpflegen.

Ebenfalls leicht gelockert werden die Vorschriften betreffend die Gastronomie. Pausenverpflegung und Apéros sind neu auch stehend und im Rahmen von zertifikatspflichtigen Veranstaltungen entweder in den Gastrobetrieben, Sitzungszimmern oder anderen abgetrennten R?umlichkeiten wieder m?glich.

Dank COVID-Zertifikat mehr Veranstaltungen

Mit dem neuen DownloadMasterplan gilt neu für s?mtliche Veranstaltungen der ETH Zürich (ausser Lehrveranstaltungen) die Zertifikatspflicht: Wer teilnehmen will, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dafür k?nnen im Gegenzug die R?ume wieder voll belegt werden. Und es gibt neue M?glichkeiten, sich zu verpflegen: In den Gastrobetrieben der ETH sowie in anderen nicht ?ffentlich zug?nglichen R?umen sind Verpflegung und Apéros auch stehend wieder m?glich. Krisenstab-Leiter Ulrich Weidmann: ?Das wichtigste Ziel des Bundesrates ist es, eine ?berlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass wir die Ansteckungsrisiken dank Zertifikat und Maske verantwortbar halten k?nnen.?

Deshalb bewilligt die Abteilung Services kleinere Veranstaltungen neu in einem vereinfachten Verfahren. Die Einreichung eines Schutzkonzepts ist bei einfachen Veranstaltungen nicht mehr n?tig. ?Gerade für den sozialen Austausch unter Studierenden sind solche kleineren Veranstaltungen zentral. Hier gilt wie auch beim Home-Office: Nach über einem Jahr mit sehr eingeschr?nkten Austauschm?glichkeiten gibt es einen Nachholbedarf, den wir nun kontrolliert zulassen wollen.?

Impfbus kommt an die ETH

?Wir befinden uns in einer fragilen Situation, was die Zahl der Neuansteckungen angeht. Zudem n?hern wir uns der k?lteren Jahreszeit, in der wir weniger im Freien sein werden und in der die Fallzahlen im letzten Jahr angestiegen sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich m?glichst viele ETH-Angeh?rige impfen lassen?, wiederholt Krisenstableiter Ulrich Weidmann den Impfaufruf der Schulleitung.

Damit sich ETH-Angeh?rige spontan impfen lassen k?nnen, wird in den ersten beiden Semesterwochen der Impfbus des Kantons Zürich vier Mal an der ETH sein: Jeweils an den beiden ersten Mittwochen des Semesters (22. und 29.9.) steht der Impfbus im Zentrum, an den beiden ersten Donnerstagen des Semesters (23. und 30.9.) auf dem H?nggerberg. Geimpft wird jeweils von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Detaillierte Informationen dazu folgen in den n?chsten Wochen.

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