Zurück ins Homeoffice und nur noch akademische Veranstaltungen
Ab Montag gilt für Mitarbeitende der ETH Zürich wieder Homeoffice-Pflicht. Die meisten Geb?ude sind nur noch mit ETH-Karte zug?nglich und stehen nur noch für akademische Veranstaltungen offen. Das Herbstsemester mit der Prüfungssession kann wie geplant in Pr?senz zu Ende geführt werden.
Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates passt die ETH Zürich ihre Corona-Regeln an. Die Massnahmen treten ab Montag, 20. Dezember in Kraft. Der Masterplan wird im Laufe der Woche aktualisiert und auf der Corona-Website aufgeschaltet.
Homeoffice wieder Pflicht
Nachdem die ETH das Homeoffice bereits auf Anfang Dezember verst?rkt hat, gilt nun ab Montag, dass alle Mitarbeitenden wieder grunds?tzlich zuhause arbeiten müssen. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre Arbeit aus betrieblichen Gründen nicht im Homeoffice verrichten k?nnen. Ausnahmen gelten etwa für die experimentelle Lehre und Forschung, Kooperationen mit der Industrie, Spin-Off-Firmen, Werkst?tten, Schalterdienste und für T?tigkeiten im Zusammenhang mit Lehre und Prüfungsbetrieb. Aber auch Lernende und ihre Betreuungspersonen dürfen weiterhin vor Ort arbeiten. Dabei gilt die generelle Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum befindet. Es ist dafür zu sorgen, dass m?glichst wenig Personen gleichzeitig anwesend sind.
Herbstsemester wird zu Ende geführt
Was die Lehre angeht, so erm?glichen die Beschlüsse des Bundesrates, das Herbstsemester 2021 nach den geltenden Regeln (3G: geimpft, genesen oder getestet plus Maskenpflicht) in Pr?senz zu Ende zu führen. Die Zertifikatspflicht gilt auch für Semesterleistungen in Lehrveranstaltungen, auch wenn diese in Form einer Prüfung durchgeführt werden.
Dozierende k?nnen Semesterendprüfungen wie geplant remote oder in Pr?senz durchführen. Die Mitte Januar beginnenden Aufnahmeprüfungen sowie die Prüfungssession Winter 2021/22 werden in Pr?senz durchgeführt.
Für die Semesterend- und Aufnahmeprüfungen ist neu ein Zertifikat erforderlich. Ob für die Prüfungssession Winter 2021/22 ebenfalls ein Zertifikat notwendig sein wird, kann erst im Januar beurteilt werden.
?Schulleitung und Corona-Krisenstab setzen alles daran, wiederum ein Semester mit m?glichst viel Pr?senzunterricht zu erm?glichen.?Vizepr?sident und Leiter des Krisenstabs, Ulrich Weidmann
Ob das Frühjahrssemester ab 21. Februar 2022 wie geplant in Pr?senz stattfinden kann, h?ngt von weiteren Entscheiden des Bundes oder des Kantons Zürich ab. ?Schulleitung und Corona-Krisenstab setzen alles daran, wiederum ein Semester mit m?glichst viel Pr?senzunterricht zu erm?glichen?, betont Vizepr?sident Ulrich Weidmann, Leiter des Krisenstabs. Denn es habe sich klar gezeigt, dass Hochschulen mit ihren strengen Schutzkonzepten nicht zu den Treibern der Pandemie geh?rten.
Testen wird noch wichtiger
Wie bisher wird der Zugang zur Pr?senzlehre für ETH-Angeh?rige ohne Zertifikat durch das ETH-eigene Testprogramm CoVMass sichergestellt, welches montags durch die beiden Antigen-Schnelltest-Center im Hauptgeb?ude und am H?nggerberg erg?nzt wird. Informationen zu beiden Testangeboten finden sich ebenfalls auf der Corona-Webseite. Wir empfehlen auch ETH-Angeh?rigen, welche aus betrieblichen Gründen vor Ort arbeiten müssen, unabh?ngig von ihrem Impfstatus einmal pro Woche einen Speicheltest bei CoVMass abzugeben.
Geb?ude werden geschlossen
Mit der Homeoffice-Pflicht werden viele Büros und Verwaltungsgeb?ude weitgehend leer stehen. Deshalb hat die Schulleitung entschieden, aus Sicherheitsgründen die Geb?ude generell zu schliessen. Davon ausgenommen sind das Hauptgeb?ude mit der Bibliothek und den Schaltern des Rektorats, die R?umlichkeiten des ASVZ sowie bis 24. Dezember 2021 alle Geb?ude, in denen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen stattfinden, also auch das HIL mit der Baubibliothek. Der Zutritt zu den anderen Geb?uden ist mit der ETH-Karte (und Zutrittscode) gew?hrleistet.
?Wir bedauern ausserordentlich, dass diese Versch?rfungen notwendig wurden, denn wir wissen, dass die Pandemie inzwischen vielen ETH-?Angeh?rigen an den Nerven zehrt.?Ueli Weidmann
Verpflegung, Sport und Veranstaltungen
Die Einführung der Homeoffice-Pflicht stellt die Gastrobetriebe vor grosse Herausforderungen. Sie werden ihr Angebot im Zentrum und auf dem H?nggerberg reduzieren müssen. Jeweils aktuelle Informationen zum Verpflegungsangebot k?nnen der Gastrowebsite entnommen werden.
Der ASVZ kann aufgrund der aktuellen Regelungen seinen Betrieb aufrechterhalten. Allerdings werden neu nur Mitglieder zugelassen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zudem gilt überall eine Maskentragpflicht, auch w?hrend des Trainings. M?glicherweise müssen deshalb einzelne Angebote abgesagt werden. Aktuelle Informationen finden sich auf der externe Seite ASVZ-Website.
Ab 20. Dezember sind drinnen und draussen nur noch akademische Veranstaltungen ohne Vorort-Catering und nach den neuen Vorgaben des Bundes (2G) erlaubt. Verpflegung ist in diesen F?llen nur in den Gastrobereichen und sitzend zul?ssig. ?Damit reagieren wir auf die kritische Pandemie-Situation?, erkl?rt Ulrich Weidmann diese Massnahme. Auch geplante Weihnachtsanl?sse in den Geb?uden der ETH Zürich dürfen aufgrund der versch?rften Situation nicht mehr stattfinden. Die Schulleitung fordert die Vorgesetzten auf, bei extern geplanten Weihnachtsanl?ssen in der letzten Woche vor Weihnachten gr?sste Zurückhaltung walten zu lassen.
Neues Regime vorerst bis zum 24. Januar
Im Einklang mit den Beschlüssen des Bundesrats gelten diese Massnahmen vorerst bis zum 24. Januar 2022. ?Wir bedauern ausserordentlich, dass diese Versch?rfungen notwendig wurden, denn wir wissen, dass die Pandemie inzwischen vielen ETH-Angeh?rigen an den Nerven zehrt?, kommentiert Weidmann. Er ruft insbesondere Führungspersonen auf, den Kontakt mit ihren Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten. ?Zumindest digital, aber auch mal in Pr?senz bei einem gemeinsamen Spaziergang oder Kaffee, wenn das die r?umlichen Distanzen zulassen?, führt er aus.
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