Geräteprüfung stärkt Sicherheitskultur
Die Schulleitung hat das Konzept für die Prüfung von Elektroger?ten gutgeheissen. Verantwortlich für die Durchführung der Ger?teprüfung und für die Sicherheit in ihrem Bereich sind die Leiter und Leiterinnen der jeweiligen Organisationseinheiten.
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An der ETH Zürich wird eine vorbildliche Sicherheitskultur gepflegt. Doch auch hier ereignen sich Elektrounf?lle. Die periodische Prüfung von Elektroger?ten sowie deren Kontrolle nach Reparaturen erh?ht die Arbeitssicherheit. Diese Ger?teprüfung (GeP) ist obligatorisch: Die ETH Zürich ist als Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Elektroger?te zu sorgen.
Um die Verhütung von Elektrounf?llen zu st?rken und gleichzeitig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die ETH ein Konzept zur Durchführung der Ger?teprüfung (GeP) erarbeitet. Dieses Konzept dient als Leitfaden und Referenz für die Umsetzung und wurde im Sommer von der Schulleitung verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Ger?tebesitzende sind verantwortlich
Verantwortlich für die Durchführung der GeP sind gem?ss Konzept die Ger?tebesitzenden. Bei der ETH sind dies die Professorinnen und Professoren sowie die übrigen Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten. Diese Verantwortlichen beauftragen interne Personen oder externe Prüfunternehmen mit der Durchführung der GeP. Die GeP-Prüfer:innen sind dann verantwortlich für die korrekte Durchführung der Prüfung, deren Dokumentation und die Plakettierung der Ger?te.
Geprüfte Ger?te erhalten in der Regel eine grüne Prüfplakette. Neuger?te werden mit einer grauen Plakette gekennzeichnet. Orange und rote Plaketten bedeuten, dass das entsprechende Ger?t repariert werden muss.
Pragmatische Umsetzung
Das Konzept der ETH für die Ger?teprüfung GeP basiert auf einer spezifischen Risikoanalyse und erlaubt deshalb eine pragmatische Umsetzung. Es erm?glicht den Verantwortlichen, die GeP nach ihren Bedürfnissen zu planen und so durchzuführen, dass Lehre, Forschung und Betrieb m?glichst wenig beeintr?chtigt werden.
Die Nutzenden der Ger?te sind ihrerseits verantwortlich für die Sichtprüfung der Ger?te, um ?usserlich erkennbare M?ngel und, so weit wie m?glich, die Eignung des Ger?ts für seinen Einsatzort und -zweck festzustellen. Defekte Ger?te melden sie der verantwortlichen Person ihrer Einheit.
Die Abteilungen SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt), E&S (Engineering und Systeme) und FS (Facility Services) stellen Hilfsmittel – etwa kostenlose Leih-Prüfger?te – zur Verfügung, beraten bei Umsetzungsfragen und führen zur Qualit?tssicherung Stichproben bzw. Sichtprüfungen durch. Wenn die Durchführung der GeP dem ETH-Konzept entspricht und dazu offizielle externe Vertragspartner eingesetzt werden, k?nnen diese Drittkosten über die Abteilung E&S zurückgefordert werden.
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