Sachschaden
Schadenmanagement an der ETH Zürich
Die ETH Zürich verfügt über eine Sachversicherung, die Sch?den an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Geb?udebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Sch?den bzw. Sch?den an teurem Ger?t, wie der Selbstbehalt von CHF 500 000.– vor Augen führt.
Für kleinere Sachsch?den besteht eine ETH-interne L?sung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu k?nnen. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt betr?gt CHF 1500.–). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gesch?digten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrl?ssig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorg?ngige Risikoanalyse potentiell gef?hrliche Laborversuche durchgeführt oder werden die geltenden Bestimmungen ? ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkbl?tter etc. ? missachtet, kann eine Rückerstattung verweigert werden.
Schadenereignis
Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance für alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Zürich verbessert werden kann.
Wichtig ist, dass die Abteilung SGU über Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls n?her untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.
Schadensmeldung Sachschaden
Die Meldung von Sachsch?den erfolgt über das Download Meldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt ?Download Schadenabwicklung (PDF, 94 KB)? enth?lt hierfür wichtige Informationen für den*die Melder*in.
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