Informationen für Biosicherheitsbeauftragte*n (BSO)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.
Als Biosicherheitsbeauftragte*r unterstützen Sie Ihre*n Vorgesetzte*n bei der Umsetzung der Biosicherheit in Ihrer Forschungsgruppe.
Informieren Sie sich hier, was diese Aufgabe beinhaltet.
Das externe Seite Curriculum Biosafety bietet bei Bedarf Kurse zur Ausbildung des*der Biosicherheitsbeauftragten an.
Zudem muss das j?hrliche ETH-interne Seminar für BSO besucht werden.
Weitere Kurse und Kenntnisse müssen/k?nnen abh?ngig vom Arbeitsbereich besucht respektive erworben werden. Sie finden diese auf unserer Kursübersicht.
Allgemeine Informationen über die Biosicherheit an der ETH finden Sie hier.
ETH-Angeh?rige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen T?tigkeit an der ETH eine Spezialimpfung ben?tigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.
Zur Beratung und Durchführung der Impfungen k?nnen Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universit?t Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.
Eine der der Spezialimpfungen, zu der am h?ufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite "Zeckenenzephalitis (FSME)".
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Chemieabwasser und Gew?sserschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für den*die Biosicherheitsbeauftragte*n hinsichtlich Gew?sserschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gem?ss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch und kontrollieren deren Einhaltung
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gew?sserschutz und setzen diese in Ihrem Labor durch
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
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Sonderabfall
Der Umgang mit Sonderabfall ist in der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB) geregelt. Ziel ist der schonende Umgang mit Ressourcen und die Abfallreduktion.
Sonderabf?lle sind diejenigen Abf?lle, deren umweltvertr?gliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Dazu geh?ren beispielsweise Farben, Lacke, Klebstoffe, S?uren, Laugen, L?sungsmittel, Medikamente, Quecksilber, -thermometer, Chemikalien, Javel-Wasser, Spraydosen, Druckgaspatronen, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und Sch?dlingsbek?mpfungsmittel. Sonderabf?lle sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Eine Entsorgung über Baustellenmulden oder mit dem Kehricht ist verboten.
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Dokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Beratungsanfrage Sonderabfallentsorgung (PDF, 155 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von medizinischen Abf?llen (PDF, 172 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von Piranha-L?sung (PDF, 205 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von Sonderabf?llen - Grundlagen (PDF, 658 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Neutralisierung von Javelhaltigen Flüssigkeiten (PDF, 127 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB)
Gefahrguttransport
Der Transport gef?hrlicher Güter bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen, die gesetzlich geregelt sind. Gef?hrliche Güter sind Stoffe und Gegenst?nde, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und deren Bef?rderung nur gem?ss ADR (Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern auf der Strasse) erlaubt ist. Ein Transport von Gefahrgut im ?V oder per Velo ist nicht gestattet.
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Dokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Transportauftrag Gefahrgut (PDF, 66 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Gefahrguttransport leicht gemacht (PDF, 146 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Transport von Gefahrgut (PDF, 1.8 MB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Sicherer Transport von biologischem Material (PDF, 454 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Besch?digter Lithium-Ionen-Akkumulator (PDF, 211 KB)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Gefahrgut (PDF, 2 MB)