Informationen für Laserschutzbeauftrage*n (LSO)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.
Als Laserschutzbeauftragte*r ben?tigen Sie ein entsprechendes Pflichtenheft und müssen sich bei der Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) melden. Die rechtlichen Anforderungen an den Laserschutz in der Schweiz finden Sie in der Suva-Broschüre externe Seite ?Achtung Laserstrahl?.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationenzur Lasersicherheit an der ETH Zürich. Bei Fragen zur Lasersicherheit, schreiben Sie bitte ein E-Mail an , die Sektion BUSS unterstützt Sie gerne.
Die Ausbildung zum*zur Laserschutzbeauftragten findet bei einem zertifizierten Kursanbieter statt. Der Kurs wird aber im Auftrag von SGU Training an der ETH Zürich durchgeführt und über SGU Training administriert. Die Kursteilnehmer*innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Das Zertifikat hat in der Schweiz kein Ablaufdatum, es sind somit keine Refresher n?tig.
Weitere Kurse und Kenntnisse müssen/k?nnen abh?ngig vom Arbeitsbereich besucht respektive erworben werden:
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Stellvertretende Leiterin Abt. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Abt. Sicherheit, Gesundheit, Umw.
Wolfgang-Pauli-Str. 14
8093
Zürich
Schweiz
Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivit?t und/oder mit R?ntgenger?ten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverst?ndiger*in ernannt werden, die*der über eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verfügt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine tempor?re Forschungst?tigkeit im Ausland ausführen wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Silke Kiesewetter.
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Wenn die Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) für Sie eine Offerte für eine Laserschutzbrille oder Laserjustierschutzbrille einholen soll, füllen Sie bitte das Download Online-Formular (PDF, 75 KB) aus. Kosten für Laserschutz- und/oder Laserjustierschutzbrillen übernimmt SGU nicht.
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Chemieabwasser und Gew?sserschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für den*die Laserschutzbeauftragte*n hinsichtlich Gew?sserschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gem?ss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch und kontrollieren deren Einhaltung
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gew?sserschutz und setzen diese in Ihrem Labor durch
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
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Sonderabfall
Der Umgang mit Sonderabfall ist in der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB) geregelt. Ziel ist der schonende Umgang mit Ressourcen und die Abfallreduktion.
Sonderabf?lle sind diejenigen Abf?lle, deren umweltvertr?gliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Dazu geh?ren beispielsweise Schwermetalle und L?sungsmittel. Sonderabf?lle sind getrennt zu sammeln und in einer der Sonderabfallentsorgungsstellen zu entsorgen.
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