Wichtige Infos zum Stellenantritt

Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.

Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begrüsst Sie herzlich an der ETH Zürich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Zürich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgf?ltig durchzulesen, um sich optimal auf Ihre Anstellung an der ETH Zürich vorzubereiten.

Mit dem Schulungsmodul ?Sicherheit an der ETH Zürich? vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Zürich.

Die Alarmorganisation umfasst die beiden Teilsektionen Alarmzentrale (AZ) und Sicherheitsdienst (SiDi).

Alarmzentrale (AZ)

Die Alarmzentrale (AZ) ist die Anlaufstelle für s?mtliche Vorkommnisse im Personen-, Geb?ude- und Anlagenschutz. Im Alarmfall werden die passenden internen und externen Interventionsstellen benachrichtigt und die Behebung der Ursache wird eingeleitet. Die AZ bildet das Bindeglied zwischen den verschiedenen Alarmverantwortlichen.

Notfallnummern

Die Alarmzentrale ist rund um die Uhr erreichbar:

  • von internen Anschlüssen: unter 888
  • von extern oder per Mobiltelefon: unter +41 44 342 11 88
  • Feuerwehr (und Gew?sserschutz): (0)118
  • Unf?lle (Ambulanz): (0)144
  • Vergiftungen (Toxikologisches Informationszentrum → nur Information, keine Intervention!): (0)145
  • Polizei: (0)117

Sicherheitsdienst (SiDi)

Der Sicherheitsdienst (SiDi) übernimmt in den Geb?uden der ETH Zürich ausserhalb der Arbeitszeiten die Hausherrenfunktion. Die Sicherheitsdienst-Mitarbeitenden sind verantwortlich für die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Geb?uden.
Sie leisten die Erstintervention im Ereignisfall – beispielsweise bei Unf?llen, im Brandfall, bei Einbruch, ?berfall oder Sachbesch?digungen.
 

Allgemeine Hausordnung der ETH Zürich
 

Unf?lle geschehen pl?tzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unf?llen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.

Unfallmeldung

Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter ?Anstellung und Arbeit? aus: Link zum Meldeformular
Bei Unf?llen in Laboren und Werkst?tten wird seitens SGU eine Unfallabkl?rung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabkl?rung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabkl?rung ist es, ?hnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.

Schadenmanagement an der ETH Zürich

Die ETH Zürich verfügt über eine Sachversicherung, die Sch?den an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Geb?udebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Sch?den bzw. Sch?den an teurem Ger?t, wie der Selbstbehalt von Fr. 500 000.-- vor Augen führt.

Für kleinere Sachsch?den besteht eine ETH-interne L?sung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu k?nnen. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt betr?gt Fr. 1500.--). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gesch?digten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrl?ssig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorg?ngige Risikoanalyse potentiell gef?hrliche Laborversuche durchgeführt oder werden die geltenden Bestimmungen ? ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkbl?tter etc. ? missachtet, kann eine Rückerstattung verweigert werden.

Schadenereignis

Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance für alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Zürich verbessert werden kann.

Wichtig ist, dass die Abteilung SGU über Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls n?her untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.

Schadensmeldung Sachschaden

Die Meldung von Sachsch?den erfolgt über das DownloadMeldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt ?DownloadSchadenabwicklung (PDF, 94 KB)? enth?lt hierfür wichtige Informationen für den*die Melder*in.

Kontakt

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