Ordentliche Veranlagung

Ordentliche Veranlagung für Schweizer Staatsangeh?rige

Mit der Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit oder sp?testens im Alter von 18 Jahren sind Schweizer Staatsangeh?rige in der Schweiz steuerpflichtig.

Steuererkl?rung

Jede steuerpflichtige Person erh?lt anfangs Jahr vom Steueramt eine Steuererkl?rung zugeschickt. Vom Arbeitgeber erh?lt der Arbeitnehmende anfangs Jahr den sogenannten Lohnausweis, der die im Vorjahr erhaltene Brutto- und Nettolohnsumme aufführt.

Die steuerpflichtige Person reicht per Ende M?rz die Steuererkl?rung ein. Diese Selbstdeklaration muss wahrheitsgetreu und vollst?ndig - auf Papier oder online - ausgefüllt werden. Für den satzbestimmenden Betrag sind Abzüge zugelassen, wie beispielsweise Aufwendungen für Berufsauslagen, Versicherungsbeitr?ge, Beitr?ge an die berufliche und individuelle Vorsorge, Sozialabzüge für Kinder und Einelternfamilie usw. Die H?he dieser Abzüge variiert von Kanton zu Kanton erheblich.

Steuerrechnung

Die Steuern werden j?hrlich aufgrund der eingereichten Steuererkl?rung veranlagt und der steuerpflichtigen Person in Rechnung gestellt. Die Tarife für die Einkommenssteuer sind in fast allen Kantonen progressiv ausgestaltet, d.h. der Steuersatz erh?ht sich mit steigendem Einkommen bis zum Erreichen einer bestimmten Grenze. Auch hier ist die Progression der Tarife von Kanton zu Kanton verschieden.

Verrechnungssteuer

Auf allen Zinsen aus Guthaben auf Schweizer Banken sowie auf allen Ertr?gen aus schweizerischen Wertpapieren wird eine 35-prozentige Verrechnungssteuer erhoben und von der Bank direkt vom Zinsguthaben abgezogen. Die Verrechnungssteuer wird auf Antrag zurückerstattet, nachdem die belasteten Wertschriftenertr?ge in der Steuererkl?rung deklariert wurden.

Bitte beachten Sie:

Dies ist keine ?ffentliche Informationsstelle zum Thema Steuern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Information von Mitarbeitenden und Studierenden der ETH Zürich und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die zust?ndige Beh?rde.

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