Altersvorsorge
Die Altersvorsorge, die auf den so genannten drei S?ulen beruht, ist eine der wichtigsten schweizerischen Errungenschaften und ist Ausdruck des Solidarit?tsgedankens zwischen den Generationen, der in der Schweiz tief verankert ist. Die AHV finanziert sich nach dem Umlageverfahren, das heisst, die Beitr?ge der jüngeren und erwerbst?tigen Menschen werden zur Zahlung der Renten verwendet.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als erste S?ule ist für alle Erwerbst?tigen - unabh?ngig von ihrer Staatsbürgerschaft - obligatorisch. Sie soll im Alter den Grundbedarf der Versicherten decken. Vom Moment der Pensionierung an erh?lt die versicherte Person eine Altersrente ausbezahlt. Falls die versicherte Person stirbt, erhalten unterstützungsberechtigte Familienangeh?rige die Hinterlassenenrente.
Die Beitr?ge an die AHV werden wie folgt entrichtet: Die H?lfte der Beitr?ge werden Ihnen direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Die ETH Zürich als Arbeitgeberin übernimmt die andere H?lfte und zahlt beide Teile an die externe Seite Eidgen?ssische Ausgleichskasse ein.
Sozialversicherungsnummer
Für die Versicherung der ersten S?ule erhalten Sie eine individuelle schweizerische Sozialversicherungsnummer. Falls Sie noch über keinen schweizerischen Versicherungsausweis verfügen, so wird HR Operations diesen für Sie einholen und Ihnen zusenden.
Bitte beachten Sie: Die schweizerische Sozialversicherungsnummer ist eine eigene Nummer und entspricht nicht der europ?ischen Versicherungsnummer.
Die Berufliche Vorsorge als zweite S?ule soll im Alter die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erm?glichen. Sie ist für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Minimallohn obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt. Dafür muss der Arbeitgeber mindestens 50% der Pr?mien übernehmen.
Als Arbeitnehmer/-in der ETH Zürich sind Sie bei der externe Seite Pensionskasse des Bundes PUBLICA im Beitragsprimat versichert. Unter dem Beitragsprimat versteht man ein System, bei dem die Leistungen aufgrund der einbezahlten Beitr?ge und Einlagen (inkl. Zinsen) berechnet werden. Die monatlichen Beitr?ge werden bei der ETH Zürich im Verh?ltnis 36:64 vom Arbeitnehmenden und der Arbeitgeberin getragen. Darüber hinaus k?nnen Sie freiwillig Sparbeitr?ge einzahlen, die zu h?heren Vorsorge- und Austrittsleistungen führen.
Invalidenversicherung (IV): Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist Teil der 1. und 2. S?ule. Sie sichert die finanziellen Folgen von Invalidit?t ab, f?rdert die Wiedereingliederung von invaliden Personen in die Arbeitswelt oder sichert die Rentenzahlung, falls eine Eingliederung nicht m?glich ist. Der Beitrag an die IV ist obligatorisch und in den Beitr?gen an AHV und Pensionskasse enthalten.
Pensionsalter: Das Pensionsalter erreichen Frauen in der Schweiz mit 64, M?nner mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 60. Altersjahr m?glich.
Bei der Berechnung der Beitr?ge an die AHV und die Pensionskasse, die vom Lohn in Abzug gebracht werden, hilft Ihnen unser Lohnrechner.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.