Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert die Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit und f?rdert die Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt. Wer in der Schweiz eine unselbst?ndige Erwerbst?tigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Beitr?ge an die Arbeitslosenversicherung sind obligatorisch und werden wie folgt aufgeteilt: Die H?lfte der Beitr?ge wird Ihnen direkt vom Lohn in Abzug gebracht, die ETH Zürich als Arbeitgeberin übernimmt die andere H?lfte.

Bei der Berechnung der Beitr?ge an die ALV, die vom Lohn in Abzug gebracht werden, hilft Ihnen unser Lohnrechner.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.

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