Gastprofessor:innen

Sie kommen als Gastprofessorin oder Gastprofessor an die ETH Zürich.

Staatsangeh?rige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den n?tigen Unterlagen gem?ss Aufenthaltsstatus* auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und sp?testens vor Vertragsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.

*Hinweis für kroatische Staatsangeh?rige
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für neueinreisende, kroatische Arbeitskr?fte Bewilligungskontingente (H?chstzahlen pro Quartal). Dies betrifft Personen, die für mehr als drei Monate eine Stelle in der Schweiz antreten m?chten. Das Gesuch für die Arbeits-?? und Aufenthaltsbewilligung wird von der zust?ndigen HR Sachbearbeitung eingereicht. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine schriftliche Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung. Mit dieser k?nnen Sie in die Schweiz einreisen und sich anschliessend auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich pers?nlich anmelden.

Angeh?rige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ben?tigen eine von der Arbeitsmarktbeh?rde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbst?tigkeit (Visumserm?chtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangeh?rige).

Voraussetzung

  • Sie m?chten sich an der ETH Zürich wissenschaftlich weiterbilden und in Lehre und Forschung t?tig sein
  • Sie sind an einer anerkannten universit?ren Hochschule oder Forschungsinstitution wissenschaftlich t?tig und kehren nach dem Aufenthalt an der ETH dorthin zurück
  • Sie haben bereits eine Einladung für eine Gastprofessur erhalten

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die gesamte Aufenthaltsdauer darf 2 Jahre nicht überschreiten. Frühere Aufenthalte werden kumuliert.

Zum Ablauf:

  • Das Gesuch für die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht.
  • Die Visumserm?chtigung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt.
  • Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt der Zusicherung der Beh?rden erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Die Migrationsbeh?rde ben?tigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Amtliches Gesuch um Einreise
  • CV
  • Kopie anerkanntes Masterdiplom oder Doktorurkunde
  • Kopie Pass
  • Urlaubsbest?tigung der Heimuniversit?t

Familienangeh?rige

Direkte Familienangeh?rige k?nnen mit in die Schweiz einreisen. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, die von der Migrationsbeh?rde geprüft werden, s. auch Miteinreisende Familienangeh?rige.

  • Für Ehepartner/in: Kopie Heiratsurkunde und Kopie Pass Ehepartner/in
  • Für Kinder: Kopie Geburtsschein und Kopie Pass Kinder
  • Allf?llig weitere Dokumente gem?ss Entscheid Migrationsbeh?rde

Bitte beachten Sie: Miteinreisende Familienangeh?rige müssen auf dem Einreisegesuchsformular aufgeführt werden

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepr?sidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abkl?rt.

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