Informationen für Strahlenschutzsachverständiger*in (SSV)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.
Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivit?t und/oder mit R?ntgenger?ten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverst?ndiger*in ernannt werden, die*der über eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verfügt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine tempor?re Forschungst?tigkeit im Ausland ausführen wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Silke Kiesewetter.
Kontakt
Die Ausbildung zum*zur Strahlenschutzsachverst?ndiger*in muss bei einem zertifizierten Kursanbieter stattfinden, der Ihnen nach bestandener Prüfung ein Zertifikat ausstellt. Als Fortbildungsnachweis sind 16 Stunden Training innerhalb von 5 Jahren vorausgesetzt. Es gibt verschiedene Kurse und Anbieter, wenden Sie sich bitte an , um den geeigneten Kurs zu finden.
Weitere Kurse und Kenntnisse müssen/k?nnen abh?ngig vom Arbeitsbereich besucht respektive erworben werden:
Der Arbeitgeber stellt Pers?nliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, wann immer eine T?tigkeit an einem Arbeitsplatz dies notwendig macht. Die Benutzung der PSA ist obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Sie wünschen eine Beratung zum Thema PSA für den Umgang mit radioaktiven Chemikalien? Senden Sie bitte ein E-Mail an , die Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) unterstützt Sie gerne.
Radioaktive Abf?lle kurzlebiger Nuklide sowie H-3- und C-14-Abf?lle k?nnen Sie w?hrend der regul?ren ?ffnungszeiten in den Sonderabfallentsorgungsstellen der ETH unter Einhaltung der jeweils notwendigen Abschirmungsmassnahmen abgeben. Für die Abgabe radioaktiver Abf?lle vereinbaren Sie bitte vorg?ngig einen Termin.
Die Aufl?sung eines für den Umgang mit offener Radioaktivit?t bewilligten Labors hat einen hohen Zeitbedarf: Alle Materialien (Laborutensilien, wissenschaftliche Ger?te, Kühlschr?nke, Verbrauchsmaterialien, etc.) müssen freigemessen und in ein anderes Labor gebracht werden. Es muss über die Weitergabe oder Entsorgung noch vorhandener radioaktiver Substanzen entschieden werden, alle radioaktiven Abf?lle sind zu entsorgen und das gesamte Labor muss (W?nde, Boden, Decke, Waschbecken etc.) freigemessen werden. Schlussendlich muss das Labor vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) freigegeben werden. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei , um diesen Prozess zu planen.
Wenn ein für den Umgang mit offener Radioaktivit?t bewilligtes Labor oder eine R?ntgenanlage beispielsweise im Zuge der Emeritierung an eine nachfolgende Person übergeben werden soll oder Sie als Strahlenschutzsachverst?ndige*r die ETH verlassen und eine andere Person diese Aufgabe übernehmen soll, melden Sie sich bitte frühzeitig bei Dr. Silke Kiesewetter, um die entsprechenden ?nderungen beim BAG in die Wege zu leiten.
Chemieabwasser und Gew?sserschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für den*die Laserschutzbeauftragte*n hinsichtlich Gew?sserschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gem?ss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch und kontrollieren deren Einhaltung
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gew?sserschutz und setzen diese in Ihrem Labor durch
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
Sonderabfall
Der Umgang mit Sonderabfall ist in der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB) geregelt. Ziel ist der schonende Umgang mit Ressourcen und die Abfallreduktion.
Sonderabf?lle sind diejenigen Abf?lle, deren umweltvertr?gliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Dazu geh?ren beispielsweise S?uren, Laugen, L?sungsmittel, Medikamente, und Chemikalien. Sonderabf?lle sind getrennt zu sammeln und in einer der Sonderabfallentsorgungsstellen der ETH zu entsorgen.
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Gefahrguttransport
Der Transport gef?hrlicher Güter bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen, die gesetzlich geregelt sind. Gef?hrliche Güter sind Stoffe und Gegenst?nde, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und deren Bef?rderung nur gem?ss ADR (Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern auf der Strasse) erlaubt ist. Ein Transport von Gefahrgut im ?V oder per Velo ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass an den Transport radioaktiver Stoffe noch h?here Anforderungen als an den Transport nicht radioaktiven Gefahrguts gestellt sind. Informationen zum Transport von Gefahrgütern finden Sie hier.