Unfallmeldung
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.
Unf?lle geschehen pl?tzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unf?llen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA (relevant für ETH-Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag) füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter ?Anstellung und Arbeit? aus: Link zum Meldeformular
Studierende und an der ETH-angeh?rige ohne Arbeitsvertrag melden den Unfall bei ihrer jeweiligen Unfallversicherung.
Bei Unf?llen in Laboren und Werkst?tten wird seitens SGU eine Unfallabkl?rung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabkl?rung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabkl?rung ist es, ?hnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.