Anrechnungen
Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen k?nnen Sie frühestens nach Ihrer Immatrikulation an der ETH Zürich stellen.
Grunds?tze
Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Es k?nnen nur bestandene Studienleistungen angerechnet werden.
- Es werden in der Regel nur Studienleistungen angerechnet, die nicht vor mehr als sechs Jahren vor dem Eintritt in den Studiengang Lehrdiplom respektive Didaktik-Zertifikat erbracht wurden.
- Prüfungslektionen k?nnen nicht angerechnet werden.
- Eine Doppelanrechnung von Kreditpunkten – d.h. eine gleichzeitige Anrechnung derselben Kreditpunkte in verschiedenen Ausbildungsbereichen des Studiengangs Lehrdiplom oder Didaktik-Zertifikat – ist nicht zul?ssig.
Details entnehmen Sie bitte den Download Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen (PDF, 142 KB)
Einreichen Ihres Gesuchs
Falls Sie ein Gesuch um Anrechnungen von ETH-internen Leistungen aus dem ?Wahlpflicht-Bereich“, dem Bereich ?Erziehungswissenschaften“ oder dem Bereich "Fachwissenschaftliche Vertiefung mit p?dagogischem Fokus und weitere Fachdidaktik“ stellen m?chten, wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat des entsprechenden Faches.
Alle anderen Gesuche um Anrechnung von (externen) Studienleistungen sollten wie unten beschrieben fristgerecht bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
Vorgehen
Ein Gesuch um Anrechnung von externen Studienleistungen bei der Zulassungsstelle k?nnen Sie frühestens nach Ihrer Immatrikulation im Lehrdiplom-Studium respektive im Ausbildungsgang Didaktik-Zertifikat stellen. Zudem müssen die Prüfungsergebnisse für s?mtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen vorliegen.
Fristen
Der letztm?gliche Termin für das Einreichen Ihres Gesuchs ist drei Wochen nach Vorlesungsbeginn Ihres ersten Studiensemesters.
Beilagen
Ihr Gesuch um Anrechnung stellen Sie der Zulassungsstelle schriftlich mit den folgenden Beilagen zu:
- formloses Gesuchschreiben versehen mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Unterschrift;
- eine Gegenüberstellung in tabellarischer Form der ETH-Studienleistungen, die Sie anrechnen lassen m?chten, und der entsprechenden absolvierten (externen) Studienleistungen;
- detaillierter Nachweis (beglaubigter Leistungsüberblick/Transcript of Records) über die betreffenden Studienleistungen sowie relevante Informationen zum Studiengang, in welchem Sie diese Studienleistungen erbracht haben;
- allenfalls offizielle Lehrinhalte dieser Studienf?cher (ausführliche Beschreibung des gelehrten Stoffes);
- Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr in H?he von CHF 50.- (die Gebühr wird auch bei negativem Entscheid oder Rückzug des Gesuchs nicht zurückerstattet).
Das Gesuch sollte postalisch eingereicht werden. Via Fax/E-Mail übermittelte Dokumente werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch die oben genannten Fristen.
Entscheid
Sobald Ihr Entscheid über die Anrechnung bereitsteht, werden wir Sie schriftlich informieren.
Kontakt
ETHZ
Akademische Dienste
R?mistrasse 101
HG F21
8092
Zürich
Schweiz