Aufenthaltsbewilligung nach Studienabschluss zur Stellensuche
Wenn Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche erhalten haben, gelten die gleichen Einschr?nkungen zur Erwerbst?tigkeit wie w?hrend eines normalen Semesters w?hrend des Studiums.
In der Regel wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erteilt.
Nicht-EU/EFTA Staatsangeh?rige
Wenn Sie Ihr Studium an der ETH abgeschlossen haben und Ihre aktuelle Aufenthalts?bewilligung noch gültig ist, k?nnen Sie in der Schweiz bleiben, bis die gültige Aufent?haltsbewilligung abgelaufen ist.
Sie k?nnen Ihre Aufenthaltsbewilligung für max. 6 Monate zur Stellensuche verl?ngern. Beantragen Sie dazu wie zuvor Ihre neue Aufenthaltsbe?willigung vor Ablauf. Bitte beach?ten Sie, dass die 6 Monate ab Studienabschluss (nicht ab Ablaufdatum Ihrer Aufent?halts?be?willigung!) bewilligt werden. Falls Ihr Studienabschluss z. B. schon 3 Monate zurück?liegt, k?nnen Sie nur noch eine 3-monatige Verl?ngerung erhalten.
Dokumente für Aufenthaltsbewilligung zur Stellensuche
Sie müssen genau dieselben Unterlagen einreichen wie bei früheren Verl?ngerungen, mit Ausnahme der folgenden Punkte:
- Anstelle der "erweiterten Immatrikulationsbest?tigung" reichen Sie eine Kopie Ihres Diploms ein. Wenn Sie Ihr Diplom noch nicht erhalten haben, reichen Sie stattdessen ein Schreiben Ihres Studiengangs ein, das den erfolgreichen Abschluss des Studiums mit verbindlichem Datum best?tigt.
- Als finanzieller Nachweis genügt für eine 6-monatige Verl?ngerung ein Betrag von CHF 10'500 auf Ihrem Konto.
- Bitte vermerken Sie auf dem Verl?ngerungsformular, dass die Verl?ngerung zur Stellensuche erfolgt.