Die Schweiz verlassen
Verfallsanzeige
In der Regel erhalten Sie ca. 30 Tage vor Ablauf Ihrer Schweizer Aufenthaltsbewilligung ein Schreiben mit dem Namen ?Verfallsanzeige?. Wenn Sie dieses Schreiben erhalten, reagieren Sie und informieren die Beh?rden über Ihr Ausreisedatum.
Abmeldung bei den Beh?rden
Sie k?nnen sich bei den Beh?rden 30 Tage vor der Abreise aus der Schweiz abmelden:
- Ausserhalb der Stadt Zürich bei der gleichen Stelle (Gemeindeverwaltung), bei der Sie sich angemeldet haben.
- In der Stadt Zürich bei einem der drei externe Seite Personenmelde?mter (Zürich Süd, West und Nord).
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall in der Schweiz ab, da es ansonsten bei einer sp?teren Wiedereinreise zu Problemen führen kann.
Mietvertrag
Haben Sie einen Mietvertrag durch die ETH, die WOKO oder ein Zimmer über den freien Markt? Im Vertrag sehen Sie, wie und wann Sie den Vertrag kündigen k?nnen und welche Fristen zu beachten sind.
Krankenversicherung
Mit der beh?rdlichen Abmeldebest?tigung, die Sie gegen eine Gebühr erhalten, k?nnen Sie Ihre Schweizer Krankenversicherung kündigen. In der Stadt Zürich k?nnen Sie die externe Seite Abmeldebest?tigung online beantragen.
Steueramt
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Steueramt in Verbindung (+41 44 412 33 11), um zu kl?ren, ob von Ihrer Seite noch etwas ben?tigt wird, bevor Sie die Schweiz verlassen.
Schweizer Bankkonto
Wenn Sie ein Schweizer Bankkonto haben, wenden Sie sich direkt an Ihre Bank und erkundigen Sie sich nach dem Vorgehen, wenn Sie es behalten oder schliessen m?chten.
SBB Halbtax kündigen
Wenn Sie ein SBB Halbtax haben, finden Sie auf der externe Seite SBB Webseite Informationen, wie Sie den Vertrag kündigen k?nnen.