Grenzgänger
Studierende aus dem grenznahen Ausland sind generell dazu verpflichtet, eine regul?re Schweizer Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.
Für gew?hnlich stellt das Migrationsamt des Kantons Zürich für Studierende aus Grenz?regionen (beispielsweise Deutschland oder Frankreich) keine Grenzg?ngerbewilligung aus.
Wer sich l?nger als drei Monate zu Studienzwecken im Kanton Zürich aufhalten m?chte, muss eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Wohnadresse in der Schweiz bzw. im Kanton Zürich beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: Beantragen der Aufenthaltsbewilligung.
In anderen Kantonen gelten m?glicherweise andere Regeln. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das externe Seite für den jeweiligen Kanton zust?ndige Migrationsamt.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Beh?rden.