Arbeiten mit der Europäischen Krankenversicherungskarte
Abh?ngig in welchem Kanton Sie leben, wird die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht mit der Europ?ischen Krankenversichertenkarte ggf. nur bewilligt, wenn Sie über kein Einkommen verfügen.
Sobald Sie ein Einkommen haben (selbst, wenn es sehr tief ist, nur für eine kurze Zeit und es sich um ein obligatorisches Praktikum handelt), ist Ihr Versicherungsschutz nicht mehr gültig. Stipendien gelten nicht als Einkommen.
Sie sind dann verpflichtet, eines der Schweizer Krankenversicherungspakete für internationale Studierende (günstiger) oder eine "normale" KVG Krankenversicherung zum Startdatum Ihrer Anstellung abzuschliessen.
Beachten Sie:
- Es liegt in Ihrer Verantwortung, eine Krankenversicherung für internationale Studierende oder eine normale KVG Versicherung abzuschliessen, sobald Sie ein Einkommen erhalten (Startdatum der Anstellung). Sie werden von den Beh?rden nicht in jedem Fall darauf aufmerksam gemacht!
- Wenn Sie sich für ein Krankenversicherungspaket für internationale Studierende entscheiden, müssen Sie eine erneute Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht einreichen, auch wenn Ihre aktuelle Befreiung noch gültig ist oder Sie den Entscheid über die Befreiung noch gar nicht erhalten haben. Die Befreiung die Sie erhalten haben, gilt nur für Ihre Europ?ische Krankenversicherung und kann daher nicht für eine Krankenversicherung für internationale Studierende genutzt werden.
- Nach Abschluss der Erwerbst?tigkeit k?nnen Sie die Schweizer Krankenversicherung kündigen (beachten Sie die Kündigungsfristen), müssen dann jedoch eine erneute Befreiung aufgrund der Europ?ischen Krankenversicherungskarte einreichen.
Kanton Basel:
Studierende, die in Basel wohnen und einer Erwerbst?tigkeit nachgehen, müssen in den meisten F?llen eine Schweizer KVG-Versicherung abschliessen (die günstigen Studentenversicherungspakete werden dort nicht akzeptiert). Bitte kl?ren Sie die genauen Bedingungen für Ihren konkreten Fall sorgf?ltig und im Voraus ab! Zust?ndig für Fragen ist die externe Seite Gemeinsame Einrichtung KVG in Olten.
Andere Kantone:
Bitte kl?ren Sie die genauen Bedingungen für Ihren konkreten Fall sorgf?ltig und im Voraus ab!
Die Zust?ndigkeit ist je nach Kanton anders. Beim externe Seite Bundesamt für Gesundheit (BAG) finden Sie eine ?bersicht unter > Dokumente > Zust?ndig kantonale Stellen für Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung.
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Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende
Für Austauschstudierende
ETH Zurich
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HG F 23.1
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