Anrechnung und Erlass von Studienleistungen im Master-Studium

In bestimmten F?llen k?nnen Sie sich an der ETH Zürich erbrachte Leistungen an Ihr Master-Studium anrechnen lassen. Extern erbrachte Studienleistungen werden nicht angerechnet.

Grunds?tze

Es wird grunds?tzlich erwartet, dass Sie das gesamte Master-Studium an der ETH Zürich absolvieren.

Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Kreditpunkte, die vor dem Beginn des ETH Master-Studiums an anderen in- oder ausl?ndischen Hochschulen erworben wurden, werden im Master-Studium nicht angerechnet.
  • An der ETH Zürich erworbene Kreditpunkte k?nnen i.d.R. nur dann angerechnet werden, wenn sie noch nicht für einen Studienabschluss verwendet wurden (Ausnahmen: siehe "Spezialf?lle").
  • H?rer/-innen an der ETH Zürich k?nnen keine Kreditpunkte erwerben. In diesem Status absolvierte Lehrveranstaltungen k?nnen nicht angerechnet werden (gilt nicht für Fach-, Mobilit?ts- und Gaststudierende).
  • Eine Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern stets nur auf Gesuch der Studierenden beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs.
  • Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung.
  • Für Kreditpunkte des Kursprogramms "GESS - Wissenschaft im Kontext" gelten spezielle Regelungen.

Gesuch

Wann kann ich ein Gesuch stellen

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen von ETH Leistungskontrollen muss beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs eingereicht werden.

Ihr Gesuch k?nnen Sie frühestens einreichen, wenn Ihre Anmeldung zum entspre?chenden Master-Studium an der ETH Zürich vollst?ndig ist und die Prüfungser?gebnisse für s?mtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen vorliegen.
Der sp?teste Termin für ein Gesuch ist vier Wochen nach dem Vorlesungsbeginn Ihres ersten Studiensemesters im entsprechenden Studiengang.

Kein Aufschub der Studienfristen

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für das Ablegen von Leistungskontrollen und die maximale Studiendauer durch das Einreichen eines Gesuchs nicht verl?ngern. Solange das Studiensekretariat keinen anderslautenden Entscheid ausgestellt hat, müssen Sie sich termingerecht für die Prüfungen anmelden und diese auch ablegen.

Wie stelle ich ein Gesuch

Ihr Gesuch um Anrechnung von KP für bisherige, an der ETH Zürich erworbene Studienleistungen (ausgenommen Zulassungsauflagen) reichen Sie direkt beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs ein.

?ber die Anrechnung entscheidet die Studiendirektorin/der Studiendirektor des betreffenden Master-Studiengangs

Spezialf?lle

Doppelanrechnung von ETH Kreditpunkten

In begründeten Ausnahmef?llen k?nnen an der ETH Zürich erbrachte Studien?leistungen, die schon für einen Master- oder Weiterbildungsabschluss verwendet wurden, für ein weiteres Master-Studium angerechnet werden. Diese Ausnahmen sind üblicherweise im entsprechenden Master-Studienreglement definiert. Die Anrechnung erfolgt in diesen F?llen in Form eines Erlasses, d.h. auf dem Leistungsüberblick wird nur pauschal die Anzahl der Kreditpunkte und nicht die einzelnen Lerneinheiten und Noten ausgewiesen.

Erlass und ?nderung von Auflagen

Die bei der Zulassung festgelegten Auflagen sind verbindlich. Jede ?nderung muss schriftlich von der Zulassungsstelle best?tigt werden.

Die Auflagen wurden im Bewerbungsverfahren nach Prüfung Ihrer Vorbildung individuell festgelegt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular haben Sie best?tigt, dass Sie die Auflagen akzeptieren. Ein nachtr?glicher Antrag auf ?nderung oder Reduktion von Auflagen hat wenig Aussicht auf Erfolg und bedarf einer sehr guten Begründung.

Ihr Gesuch um ?nderung der festgelegten Auflagen stellen Sie bei der Zulassungsstelle in schriftlicher Form (keine E-Mail) vor Annahme des Studienplatzes:

  • Antragsschreiben mit Name, Adresse, Masterprogramm, ausführlicher Begründung und Unterschrift
  • vollst?ndiger Leistungsüberblick mit allen bestandenen und nicht bestandenen Lerneinheiten (vollst?ndiges offizielles Notenblatt  - Original oder beglaubigte Kopie)
  • geeigneter Nachweis, dass die festgelegten Auflagen erfüllt wurden (z.B. erforderliche, relevante Lehrinhalte von Kursen)

Beachten Sie, dass auf sp?tere weitere Gesuche (nach Annahme des Studienplatzes, resp. nach Studienbeginn) nicht mehr eingetreten werden kann.

Mobilit?tsstudierende (Outgoings)

Wer w?hrend des Master-Studiums an der ETH Zürich im Rahmen eines Mobilit?tsstudiums Kreditpunkte an einer anderen Universit?t erwirbt, regelt die m?gliche Anrechnung schon vor der Abreise mit dem Studiengang. Die Zulassungsstelle ist in diesem Fall nicht zust?ndig.

Mobilit?tsstudierende (Incomings)

Wer im Mobilit?tsstudium an der ETH Zürich Studienleistungen erbracht hat, die nicht für den Abschluss an der Heimhochschule verwendet wurden, und anschliessend an der ETH Zürich in ein Master-Studium eintritt, kann bei beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs ein Anrechnungsgesuch stellen.

Fachstudium an der Universit?t Zürich

Wer w?hrend des ETH Master-Studiums an der Universit?t Zürich als Fachstudent/-in im hochschulübergreifenden Studium Kreditpunkte erwirbt, braucht kein Anrechnungsgesuch bei der Zulassungsstelle zu stellen. Zust?ndig ist in diesem Fall Ihr Studiensekretariat.

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