Hörerinnen und Hörer
Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum gr?ssten Teil allen interessierten Personen offen. Gem?ss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.
Eine als H?rer/in registrierte Person
- hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
- erh?lt keine Teilnahmebest?tigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
- ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
- ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
- kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
- erh?lt keine ETH Studierenden-Karte
Kanzlei
ETH Zürich
R?mistrasse 101
HG F 19
8092
Zürich
Schweiz