Rund um die Anstellung
Die Grundlage Ihrer Anstellung bildet der ?ffentlich-rechtliche Arbeitsvertrag, den Sie als Arbeitnehmer:in und die ETH Zürich als Arbeitgeberin unterzeichnen. In diesem sind die Details des Arbeitsverh?ltnisses definiert, wie die Dauer der Anstellung und Probezeit, Ihre Funktion, Aufgabenbereiche und Ihr Jahreslohn.
Stellenbeschreibung
Die konkreten Aufgaben und Ziele Ihrer Funktion, sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und Anforderungen, sind in der Stellenbeschreibung festgehalten. Darin finden Sie auch Ihren offiziellen Jobtitel.
Anstellungsart und Lohn
Ihre Funktion bestimmt die Dauer Ihres Vertrags und die Lohnart, nach der Ihre Arbeit bezahlt wird.
?berblick nach Mitarbeitergruppen
Mitarbeitende in den Bereichen Administration, Informatik oder Technik sind grunds?tzlich unbefristet angestellt. Ausnahme: Falls die Anstellung in einem zeitlich beschr?nkten Projekt oder einer Professur mit Emeritierung innerhalb der n?chsten fünf Jahren erfolgt, kann für maximal fünf Jahre ein befristeter Vertrag ausgestellt werden.
Anhand der Stellenbeschreibung ordnen die HR Partner:innen die Stelle einer Funktion und Funktionsstufe im Funktionsraster des ETH-Bereichs zu. Für jede Funktionsstufe gibt das Lohnsystem des ETH-Bereichs ein Lohnband vor, in dem die H?he des Lohns individuell festgelegt wird. Der Lohn wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt.
Die rechtliche Grundlage bildet die externe Seite Personalverordnung des ETH-Bereichs
Doktorierende sind befristet angestellt. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre. Dabei gilt:
- Der Erstvertrag wird für mindestens achtzehn Monate ausgestellt.
- Folgevertr?ge dauern mindestens zw?lf Monate.
- Im Abschlussjahr ist eine Vertragsdauer von mindestens drei Monaten m?glich.
Doktorierende erhalten typischerweise einen Fixlohn, der in zw?lf Monatsraten ausbezahlt wird. Im Ausnahmefall kann ein Pauschallohn vereinbart werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die externe Seite Doktoratsverordnung ETH Zürich. Die Anstellung richtet sich nach der Weisung für Doktorierende (siehe auch Download Merkblatt zur Weisung (PDF, 841 KB)).
Für Vorgesetzte:
Weitere Informationen rund um die Anstellung von Doktorierenden finden Sie im Doktoratsnavigator.
Postdoktorierende sowie wissenschaftliche Assistent:innen I und II (siehe ?bersicht der wissenschaftlichen Funktionen an der ETH Zürich) sind befristet angestellt. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre.
?blicherweise erhalten sie einen Fixlohn, der in zw?lf Monatsraten ausbezahlt wird. Im Ausnahmefall kann ein Pauschallohn vereinbart werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die externe Seite Verordnung über das wissenschaftliche Personal.
Oberassistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende werden für maximal sechs Jahre* angestellt.
Die beiden Funktionen sind in Level I und II unterteilt. Danach richtet sich die Zuordnung zur Funktionsstufe 9 oder 10 im Funktionsraster des ETH-Bereichs. Für jede der Funktionsstufen gibt das Lohnsystem des ETH-Bereichs ein Lohnband vor, in dem die H?he des Lohns individuell festgelegt wird. Der Lohn wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt.
Im Ausnahmefall kann ein Pauschallohn vereinbart werden.
Die rechtliche Grundlage bildet die externe Seite Verordnung über das wissenschaftliche Personal.
*Bei Direktanstellungen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden I auf Funktionsstufe 9 betr?gt die maximale Anstellungsdauer neun Jahre.
Senior Scientists und leitende wissenschaftliche Mitarbeitende sind unbefristet angestellt.
Die beiden Funktionen sind in Level I und II unterteilt. Danach richtet sich die Zuordnung zur Funktionsstufe 10, 11, 12 oder 13 im Funktionsraster des ETH-Bereichs. Für jede der Funktionsstufen gibt das Lohnsystem des ETH-Bereichs ein Lohnband vor, in dem die H?he des Lohns individuell festgelegt wird. Der Lohn wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt.
Die rechtliche Grundlage bildet die externe Seite Verordnung über das wissenschaftliche Personal.
Professor:innen sind unbefristet angestellt. Assistenzprofessor:innen erhalten einen befristeten Vertrag.
Die Anstellungsbedingungen und Lohnspannen richten sich nach der Download Professorenverordnung des ETH-Bereichs (PDF, 169 KB). Für Professors of Practice gilt das Reglement für Professors of Practice an der ETH Zürich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Stundenlohn
Bei unregelm?ssigen Eins?tzen, z.B. von Hilfsassistierenden, kann ein befristetes Arbeitsverh?ltnis im Stundenlohn vereinbart werden. Erfahren Sie mehr
Für Vorgesetzte: Funktionswechsel von Mitarbeitenden rechtzeitig beantragen
Wenn Mitarbeitende eine neue Funktion übernehmen, senden Sie als vorgesetzte Person die neue Stellenbeschreibung der HR Beratung. Für die Festsetzung des Lohns gelten die gleichen Regeln wie bei einer Neuanstellung.
Beachten Sie, dass Funktionswechsel nur im Voraus beantragt und vorgenommen werden k?nnen. Jeder Funktionswechsel erfordert eine Vertragsanpassung, die von Arbeitnehmer:in und ETH Zürich unterzeichnet werden muss. Weitere Informationen finden Sie unter Leadership in Practice.
Kontakt
Rechtliche Grundlagen
- Download vertical_align_bottom Bundespersonalgesetz (BPG) (PDF, 180 KB)
- Download vertical_align_bottom Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (PDF, 114 KB)
- externe Seite call_made Personalverordnung ETH-Bereich (PVO-ETH)
- Download vertical_align_bottom Kommentar zur PVO-ETH (PDF, 1.1 MB)
- externe Seite call_made Verordnung über das wissenschaftliche Personal