Mutterschafts- / Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub
Bei der Geburt eines Kindes hat die Mitarbeiterin unabh?ngig von der Anstellungsdauer Anspruch auf vier Monate Urlaub. Sie kann frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin Urlaub beziehen. Die H?lfte des Mutterschaftsurlaubes kann nach Absprache in Form einer Reduktion des Besch?ftigungsgrades bezogen werden.
Eltern, die ein Kind unter sechs Jahren adoptieren, erhalten zwei Monate Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub.
Informationen zum Thema Mutterschaft/Elternschaft
Vaterschaftsurlaub
Bei Geburt eines eigenen Kindes gew?hrt der ETH-Bereich dem Vater 20 Tage bezahlten Ur?laub.
Sofern der Partner oder die Partnerin ebenfalls im ETH-Bereich besch?ftigt ist, kann der viermonatige Mutterschaftsurlaub zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wobei der Vater maximal zwei Monate beziehen darf.