«Der persönliche Austausch bleibt unverzichtbar.»

Per 1. Januar wurden an der ETH Zürich neue Richtlinien eingeführt, welche die Nebenbesch?ftigungen und weiteren T?tigkeiten sowohl von Professorinnen, Professoren als auch von ETH-Mitarbeitenden regeln. Lukas Vonesch, Leiter der Abteilung HR Beratung, gibt im Interview einen Einblick.

Copyright: GM CASTELBERG
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Herr Vonesch, anfangs Jahr wurden die Richtlinien ?Interessenskonflikte und Vereinbarkeit von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Nebenbesch?ftigungen von Professorinnen und Professoren sowie von den weiteren Mitarbeitenden der ETH Zürich? eingeführt.  Was ist der Hintergrund?

Der Bund und die ?ffentlichkeit sind gegenüber m?glichen Interessenskonflikten zunehmend sensibilisiert und erwarten, dass die Nebenbesch?ftigungen mit der T?tigkeit an der ETH Zürich vereinbar ist. Die ETH m?chte m?gliche Konflikte wie Interessenskonflikte, Leistungsbeeintr?chtigungen oder Reputationsrisiken vermeiden und gleichzeitig das Engagement von Mitarbeitenden ausserhalb der ETH erm?glichen.

In der ?Personalverordnung ETH-Bereich? gibt es bereits seit vielen Jahren Regelungen zu den Themen Interessenkonflikte und Nebenbesch?ftigungen. Die Grundlagen sind somit nicht neu. Die Begrifflichkeiten, Kriterien und Prozesse werden jedoch in den neuen Richtlinien klarer und konkreter ausformuliert. Somit dienen die Richtlinien der Transparenz und der Sensibilisierung. Allf?llige Interessenskonflikte, Leistungsbeeintr?chtigungen und Reputationsrisiken k?nnen früher erkannt werden.

Was ?ndert sich somit für Mitarbeitende, die eine Nebenbesch?ftigung ausführen wollen?

Professorinnen und Professoren mussten bereits bis anhin ihre Nebenbesch?ftigungen melden bzw. bewilligen lassen. Neu müssen Nebenbesch?ftigungen, je nach Art und Umfang, von allen Mitarbeitenden via ETHIS gemeldet und eventuell auch von einer vorgesetzten Stelle bewilligt werden. Einen ?berblick über den Prozess sowie melde- und/oder bewilligungspflichtige Nebenbesch?ftigungen findet man auf der ETH-Webseite [Nebenbesch?ftigungen und weitere T?tigkeiten | ETH Zürich].

Wie ist es, wenn Mitarbeitende bereits einer bestehenden Nebenbesch?ftigung bzw. weiteren T?tigkeit nachgehen und diese in der Vergangenheit an einer anderen Stelle gemeldet haben. Müssen diese trotzdem noch via ETHIS eingetragen werden?

Es müssen neu alle melde- und bewilligungspflichtigen Nebent?tigkeiten via ETHIS eingegeben werden. Dies gilt auch für bereits bestehende oder bereits anderweitig gemeldete Besch?ftigungen ausserhalb der ETH Zürich, die noch nicht in ETHIS eingetragen wurden. Mit dem neuen Prozess sind alle Meldungen und Bewilligungen von Nebent?tigkeiten an einem Ort erfasst und k?nnen einfacher bearbeitet werden.

Gem?ss den Richtlinien sind Nebent?tigkeiten grunds?tzlich erlaubt, sofern kein Interessenskonflikt (?Conflict of Interest?) und keine Leistungsbeeintr?chtigung (?Conflict of Commitment?) durch die Ausübung der T?tigkeit besteht. Diese Begriffe spielen bei der Beurteilung von Nebenbesch?ftigungen eine wichtige Rolle. Denn die Mitarbeitenden sollten ihre Nebent?tigkeit hinsichtlich allf?lliger Interessenskonflikte oder Leistungsbeeintr?chtigungen selbst beurteilen k?nnen. Warum müssen die Mitarbeitenden dies tun und wie k?nnen sie das?

Genau, diese beiden Begriffe sind die Kernpunkte der neuen Richtlinien. Eine Nebenbesch?ftigung soll auf m?gliche Interessenskonflikte, Leistungsbeeintr?chtigungen und Reputationsrisiken geprüft werden. Mitarbeitende melden die Nebenbesch?ftigung und beurteilen diese Faktoren. Vorgesetzte Personen nehmen die Meldung zur Kenntnis und suchen bei Unklarheiten das kl?rende Gespr?ch mit den Mitarbeitenden. Die Selbstverantwortung der Mitarbeitenden ist wichtig und der Austausch f?rdert die Transparenz und Offenheit, sodass m?gliche flexible L?sungen gesucht werden k?nnen. Die Nebent?tigkeit in bestimmten ?mtern und Funktionen muss durch übergeordnete Stellen bewilligt werden.

Nebenbesch?ftigungen werden von der ETH Zürich nach M?glichkeit unterstützt und k?nnen meistens bewilligt werden. Denn Nebent?tigkeiten k?nnen sowohl das Netzwerk und das Wissen erweitern als auch Erfahrungen vermitteln. Viele ETH-Mitarbeitende werden angefragt, um sich auch ausserhalb der ETH einzubringen und wollen sich entsprechend engagieren. Das kann für alle Beteiligten und die ETH nützlich sein. Solche Engagements müssen aber mit der T?tigkeit bei der ETH Zürich vereinbar sein.

Gehen wir davon aus, dass bei einer gemeldeten Nebenbesch?ftigung bzw. weiteren T?tigkeit ein Interessenskonflikt oder eine Leistungsbeeintr?chtigung besteht. Wie werden Nebenbesch?ftigungen mit einem bestehenden Konflikt behandelt? Werden diese automatisch nicht bewilligt?

Die meisten Nebent?tigkeiten müssen tats?chlich nicht bewilligt, sondern nur gemeldet werden. Aber auch wenn sie nur gemeldet werden müssen, ist dies eine Chance für Mitarbeitende und vorgesetzte Personen, sich auszutauschen und abzustimmen, sodass m?gliche Konflikte erkannt und allenfalls Massnahmen besprochen werden k?nnen.

Wenn eine Nebenbesch?ftigung bewilligt werden muss, werden allf?llige Interessenskonflikte, Leistungsbeeintr?chtigungen oder Reputationsrisiken stets abgewogen: Sind sie mit der T?tigkeit an der ETH vereinbar? Welche Unvereinbarkeiten k?nnten entstehen und welche Massnahmen müssten getroffen werden, damit Haupt- und Nebent?tigkeit vereinbar werden? Massnahmen k?nnen darin bestehen, dass bei bestimmten Entscheidungssituationen andere Personen einbezogen werden, das Arbeitspensum angepasst wird oder dass m?gliche Verbindungen zwischen Person, ETH Zürich  und der Nebenbesch?ftigung nicht erkennbar gemacht werden. Das heisst beispielsweise, dass ETH-Mitarbeitende in ihrer Nebenbesch?ftigung als Privatpersonen und nicht als ETH-Angeh?rige auftreten.

Und wie bereits erw?hnt, sollen ja Nebenbesch?ftigungen seitens ETH Zürich auch erm?glicht werden. Wir sind uns sicher, dass wir eine L?sung finden und ein allf?lliger Konflikt gel?st werden kann, so dass fast alle Nebenbesch?ftigungen bewilligt werden k?nnen.

Was geschieht, wenn beispielsweise der Inhalt einer Nebent?tigkeit, wie etwa ein weltanschauliches Engagement, mit der pers?nlichen Einstellung der vorgesetzten Person oder auch mit der Haltung der ETH Zürich nicht übereinstimmt? K?nnen solche Engagements überhaupt bewilligt werden?

Das private Engagement der Mitarbeitenden ist zu respektieren und die pers?nliche Anschauung darf keine Rolle spielen, auch wenn eine T?tigkeit in der Freizeit oder ein politisches Engagement nicht der pers?nlichen Meinung der vorgesetzten Person entspricht. Wichtig ist, dass ein solches Engagement mit der T?tigkeit an der ETH Zürich vereinbar ist.

Die Richtlinien zeigen die zu beachtenden Rahmenbedingungen für die Ausübung von Nebent?tigkeiten auf. Der pers?nliche Austausch zwischen Mitarbeitenden und vorgesetzten Personen bleibt unverzichtbar. Es ist wichtig, dass die m?glichen Interessenskonflikte, Leistungsbeeintr?chtigungen und Reputationsrisiken einer Nebent?tigkeit gemeinsam erkannt und m?gliche Massnahmen besprochen werden. Nebenbesch?ftigungen k?nnen einen vielf?ltigen beruflichen und privaten Nutzen für alle Beteiligten haben. Meist ist eine Kombination pers?nlicher Interessen und der Interessen der ETH Zürich m?glich, sodass Nebent?tigkeiten unterstützt werden k?nnen.

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