Forschungsplan
Alle Doktorierenden müssen einen Forschungsplan erstellen, der die Zielsetzungen und die Disposition der Doktorarbeit sowie alle Pflichten der Doktorierenden festh?lt. Er wird dem Leiter oder der Leiterin und wenn m?glich einem Korreferenten oder einer Korreferentin vorgelegt und bedarf der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss des zust?ndigen Departements. Nach Doktoratsverordnung (Art. 12, Ziff. 4) ist er innert zw?lf Monaten nach der Einschreibung vorzulegen. Verl?ngerungen dieser Frist bedürfen der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss.
Der Forschungsplan muss keine bestimmte Form einhalten, es sollten jedoch folgende Punkte festgehalten werden:
- Forschungsaufgaben
- Inhaltliche und zeitliche Rahmenbedingungen
- Freiraum für die Forschungsarbeiten
- Weitere Obliegenheiten
Wird eine Doktorarbeit schwergewichtig ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, ist dies im Forschungsplan zu spezifizieren und zu begründen.
Der Forschungsplan muss zusammen mit dem Genehmigungsformular Download Genehmigung des Forschungsplans (PDF, 77 KB) bei der zust?ndigen Doktoratsadministration des Departements eingereicht werden. Dieses kümmert sich um die Unterschrift bzw. die Bewilligung des Doktoratsausschusses und leitet dann das Formular an die Doktoratsadministration weiter. Daraufhin best?tigt der Prorektor die definitive Zulassung zum Doktorat.
Sollte sich die Abgabe des Forschungsplans verz?gern, muss ein Download Antrag auf Fristverl?ngerung für die Einreichung des Forschungsplans (PDF, 134 KB) gestellt werden.