Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung

Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gründe auf begründetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verl?ngern.

Fristen Basisprüfung

Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies aufgeführt unter ?Letztm?gliche Termine?: Basisprüfung 1. Versuch, Basisprüfung Wiederholung.

Gesuch und Termin für die Einreichung eines Verl?ngerungsgesuchs

Ein begründetes Gesuch um Verl?ngerung der Fristen für die Basisprüfung muss grunds?tzlich bis sp?testens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Prüfungsplanstelle eingereicht werden:

Postanschrift:

ETH Zürich
Prorektor Studium
c/o Prüfungsplanstelle
R?mistrasse 101
8092 Zürich

Mailadresse:

Falls als Basisprüfungsfrist das Frühjahrssemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 17. M?rz 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

Falls als Basisprüfungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:

Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.

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