Verlängerung einer Studienfrist: Basisprüfung
Der Rektor kann bei Vorliegen triftiger Gründe auf begründetes und termingerecht eingereichtes Gesuch hin Studienfristen verl?ngern.
Auf ein versp?tet eingereichtes Gesuch wird nicht eingetreten, s. Art. 12 der externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürichcall_made und zu Art. 12 der DownloadAusführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich (PDF, 366 KB)vertical_align_bottom
Fristen Basisprüfung
Die Basisprüfungsfristen sind in myStudies aufgeführt unter ?Letztm?gliche Termine?: Basisprüfung 1. Versuch, Basisprüfung Wiederholung.
Gesuch und Termin für die Einreichung eines Verl?ngerungsgesuchs
Ein begründetes Gesuch um Verl?ngerung der Fristen für die Basisprüfung muss grunds?tzlich bis sp?testens zum Endtermin der Prüfungsanmeldung, d. h. bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Fristsemesters bei der Prüfungsplanstelle eingereicht werden:
Falls als Basisprüfungsfrist das Frühjahrssemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 17. M?rz 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.
Falls als Basisprüfungsfrist das Herbstsemester 2024 gilt:
Das schriftliche Gesuch muss bis sp?testens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24 Uhr, eingereicht werden.