Versicherungen

Versicherungen sind grunds?tzlich Sache der Studierenden. Die ETH bietet keine Versicherungsleistungen für ihre Studierenden an.

Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung, welche die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft abdeckt, ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, unabh?ngig von ihrer Staatsangeh?rigkeit.

Ausl?ndische Studierende verweisen wir für zus?tzliche Informationen auf der Webseite für Internationale Studierende -> Krankenversicherung. Dort finden sie Informationen zu den Voraussetzungen zur Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht bzw. Studierendenversicherungspakete.

Unfallversicherung
Die Versicherung gegen Unfall erfolgt grunds?tzlich über die obligatorische Krankenversicherung. Wer jedoch erwerbst?tig und mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist bei diesem gegen Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall) versichert.

Privathaftpflichtversicherung
Zus?tzlich auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, wird dringend empfohlen.

Für weitere Informationen siehe das DownloadMerkblatt Versicherung (PDF, 117 KB)

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Im schweizerischen Dreis?ulenprinzip der Altersvorsorge bilden die AHV zusammen mit der Invalidit?tsversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche S?ule. Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen w?hrend mindestens einem Jahr Beitr?ge angerechnet werden k?nnen.

Der AHV-Beitrag bel?uft sich für AHV-pflichtige Nichterwerbst?tige bis zum Alter von 25 Jahren für das Beitragsjahr 2023 und 2024 auf CHF 514.00 (Mindestbeitrag exkl. Verwaltungs?kosten). Der Beitrag wird jeweils im folgenden Jahr durch die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt Zürich) erhoben.

Erzielen Studierende AHV-pflichtiges Einkommen, vermindert sich dieser Betrag um die auf dem Bruttoeinkommen entrichteten Beitr?ge von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in (je 5,3% ).

Fragen dazu und bezüglich der AHV-Beitr?ge für Nichterwerbst?tige beantwortet die

SVA Zürich
R?ntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 58 60 (Direktwahl für Studierende)
externe Seitewww.svazurich.ch

Für alle übrigen Fragen bezüglich der AHV gibt jede AHV-Stelle Auskunft.

Bitte beachten Sie auch die Website der externe SeiteAHV.

Die Schweizer AHV-Nummer ist zu finden als AHV-Nr. auf der Schweizerischen Kranken?versicherungskarte und auf der Steuererkl?rung sowie als Versicherungsnummer auf dem Versicherungsausweis AHV-IV.

Sie wird grunds?tzlich für alle ETH-Studierenden erfasst, sp?testens bis zur Einschrei?bung ins 2. Semester des Studiums. Liegt dann keine AHV-Nr. vor, wird sie mit Zusatz??angaben durch die ETH Zürich beschafft: Immatrikulierte ETH-Studierende werden bei der Semestereinschreibung in der Webapplikation myStudies dazu informiert.

Ausgenommen davon sind Fachstudierende, H?rer:innen und Austauschstudierende.

Sollten Sie in Ihrem Austrittsjahr weder eine Erwerbst?tigkeit aufnehmen, noch an eine andere schweizerische Hochschule wechseln, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die AHV-Beitragsleistung keinen Unterbruch erf?hrt.

Wir empfehlen Ihnen daher sehr, sich nach Ablauf des Kalenderjahres mit der SVA Zürich (s. oben) in Verbindung zu setzen. Sie vermeiden dadurch eventuelle Beitragslücken, welche sich nach Erreichen des AHV-Alters auswirken k?nnen.

Kein Phishing-Mail: no-reply@svazurich.ch

Im Laufe der ersten Jahresh?lfte kontaktiert die SVA Zürich über 53'000 an einer Hochschule/Universit?t im Kanton Zürich eingeschriebene Studierende per E-Mail, um die AHV-Beitragspflicht abzukl?ren.

Wenn Sie diese E-Mail mit Absender an Ihre ETH-Mailadresse gesandt erhalten haben: Klicken Sie auf den personalisierten und sicheren Link zum Online-Fragebogen (30 Tage gültig) und beantworten Sie die wenigen Fragen.

So vermeiden Sie Beitragslücken, die sp?ter zu einer gekürzten AHV- oder IV-Rente führen k?nnen.

Weitere Informationen zum schweizerischen Sozialversicherungssystem finden Sie auf den Webseiten vom externe SeiteBundesamt für Sozialversicherungen BSV.

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