SEMP weltweit Projekte & Praktika

Das ?Swiss-European Mobility Programme? (SEMP) f?rdert Projekte und Praktika im aussereurop?ischen Ausland.

Bewerbungsfrist   

  • Zwei Monate vor Antritt des Aufenthalts.
  • Sie müssen die Bewerbung vollst?ndig, d.h. mit allen Dokumenten, einreichen. Planen Sie darum genügend Zeit ein, um das ?Learning Agreement for Traineeships / Projects? von beiden Parteien unterschreiben zu lassen (ETH und Gastinstitution).
  • Sie k?nnen zwei bis zw?lf Monate an einem ?SEMP weltweit Projekte & Praktika?-Aufenthalt ausserhalb von Europa teilnehmen.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
  • Studierende k?nnen pro Studienstufe (Bachelor & Master) jeweils für bis zu max. zw?lf Monate über ?SEMP weltweit Projekte & Praktika? gef?rdert werden. Eine mehrmalige Bewerbung und F?rderung ist also m?glich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt oder die zw?lf Monate auf der jeweiligen Studienstufe noch nicht erreicht wurden.
  • Studierende, die bereits durch ein von der Mobilit?tsstelle verwaltetes Austauschprogramm finanziert werden, k?nnen sich nicht auch für die ?SEMP weltweit Projekte & Praktika? erwerben. Eine Doppelf?rderung ist nicht m?glich.
  • Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, k?nnen nicht zus?tzlich über ?SEMP weltweit Projekte & Praktika? gef?rdert werden.
  • Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gem?ss Arbeitsrecht der Gastdestination).

Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden k?nnen.

Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbest?tigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein ad?quates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu kl?ren, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen k?nnen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Visum und alle erforderlichen Einreise-Dokumente rechtzeitig zu organisieren. Die Mobilit?tsstelle wird den Prozess nicht unterstützen.

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