SEMP weltweit Projekte & Praktika

Das ?Swiss-European Mobility Programme? (SEMP) f?rdert Projekte und Praktika im aussereurop?ischen Ausland.

Bewerbungsfrist   

  • Zwei Monate vor Antritt des Aufenthalts.
  • Sie müssen die Bewerbung vollst?ndig, d.h. mit allen Dokumenten, einreichen. Planen Sie darum genügend Zeit ein, um das ?Learning Agreement for Traineeships / Projects? von beiden Parteien unterschreiben zu lassen (ETH und Gastinstitution).
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
  • Die Dauer der F?rderung h?ngt vom akademischen Jahr ab.
    • 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums k?nnen über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert werden.
    • 2025/26: 2 bis 6 Monate (180 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums k?nnen über SEMP Projekte & Praktika (Europa und weltweit) gef?rdert werden. Unabh?ngig von dieser maximalen F?rderung kann Ihr Aufenthalt 12 Monate betragen. 
    • 2025/26: Pro Studienstufe (Bachelor / Master) werden max. 6 Monate (180 Tage) über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert.
  • Pro Studienstufe (Bachelor / Master) sind max. 12 Monate (360 Tage) mit SEMP-Stipendiengeldern f?rderbar (inklusive SEMP SMS). Eine mehrmalige Bewerbung ist also m?glich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt und die maximal m?gliche F?rderdauer pro Studienstufe noch nicht erreicht worden ist.
  • Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, k?nnen nicht zus?tzlich über SEMP Projekte & Praktika gef?rdert werden.
  • Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gem?ss Arbeitsrecht der Gastdestination).

Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden k?nnen.

Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbest?tigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein ad?quates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu kl?ren, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen k?nnen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Visum und alle erforderlichen Einreise-Dokumente rechtzeitig zu organisieren. Die Mobilit?tsstelle wird den Prozess nicht unterstützen.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert