Bedingungen der Mobilitätsstelle

Die Mobilit?tsstelle stellt Bedingungen für einen Austsausch auf.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bis zum Antritt Ihres Austauschs müssen Sie ununterbrochen im Bachelor- und Master-Studium an der ETH immatrikuliert sein (regul?re Semestereinschreibung oder Urlaubssemester).

  • in Europa und der Schweiz: ein bis zwei Semester (Ausnahmen von Studieng?ngen abh?ngig)
  • ausserhalb Europas (weltweite Programme): ein Semester
  • Falls Sie von Ihrer Teilnahme an einem Austauschprogramm ohne hinreichende Gründe zurücktreten, k?nnen Sie inskünftig von der Teilnahme an anderen Austauschprogrammen ausgeschlossen werden. (Beispiele für hinreichende Gründe sind: Krankheit, Unfall, massiver Leistungsabfall im Studium.)
  • Bei einem Abbruch müssen Sie die erhaltenen Stipendien der Mobilit?tsstelle unverzüglich zurückzahlen.

Sie müssen für jede Priorit?t (Partnerhochschule) eine vorl?ufige Kursliste erstellen. Dafür müssen Sie sich vorab mit den Vorgaben jeder gew?hlten Partnerhochschule auseinandersetzen (Vorlesungsverzeichnis, Zugang, Einschr?nkungen).

Die Rolle der Mobilit?tsstelle bei Ihrem Austausch ist administrativ. Sie kann z.B. Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten, aber keine fachlich-akademischen. Fachlich-akademische Fragen beantworten die Mobilit?tsverantwortlichen in den 365体育直播_365体育投注-竞猜网投n.

Anmerkungen sbe

  • Sprachkenntnisse /-zertifikate nur noch bei Programm-Seiten (keine Verdopplung mehr)
  • Sprachkurse vor Austausch verschoben zur Vorbereitungsseite
  • Zeitpunkt Mobilit?t: nur noch auf MV-Seiten
  • Zeitaufwand Planung: auf übergeordneter Seite
  • Wahl Partnerhochschule: entf?llt durch neue Gestaltung und User-Führung

 

Quellen (bei Interesse)

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert