FAQ

Die Fragen beziehen sich auf das ESOP

Bewerbungen werden jeweils w?hrend des Internationalen Bewerbungsfensters (November - Mitte Dezember) für das im kommenden Jahr beginnende Studienjahr (Herbstsemester) entgegengenommen. Sie sind in eApply einzureichen. Bewerbungen für das Frühjahrssemester sind ausschliesslich ETH-Studierenden vorbehalten.

Das Programm dauert w?hrend der regul?ren Studienzeit des gew?hlten Master-Studiengangs.

Das Stipendium wird in drei bzw. vier Raten ausbezahlt. Die ?berweisung der einzelnen Raten erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters. Voraussetzung ist die definitive Semestereinschreibung.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt auf das pers?nliche Bank- oder Postkonto in der Schweiz.

Eine ?bertragung auf einen andern als den ursprünglich gew?hlten Studiengang ist nicht m?glich.

Nein, das Stipendium wird ausgesetzt. Der Schulgelderlass hingegen wird fortgesetzt. Verl?ngert das Austauschsemester die Studiendauer, wird das Stipendium entsprechend der Anzahl Semester der regul?ren Studienzeit ausgerichtet. Verl?ngert das Austauschstudium die regul?re Studienzeit nicht, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung einer weiteren Stipendienrate.

Bitte informieren Sie die Gesch?ftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Austauschsemester.

Das Stipendium wird w?hrend der Zeit der Masterarbeit an einer andern Hochschule innerhalb der regul?ren Studiendauer fortgesetzt.

In Studieng?ngen mit obligatorischem Praktikum von mindestens 10 Wochen Dauer wird das Praktikumssemester im Regelfall nicht stipendiert. Nach Wiederaufnahme des Studiums l?uft das Stipendium weiter, bis die regul?re Studienzeit erreicht ist.

Beachten Sie die Voraussetzungen zur Erwerbst?tigkeit und bei Praktika.

Absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum, entscheiden Sie selber, ob das Stipendium w?hrend dieser Zeit fortgeführt oder ausgesetzt werden soll. Das Absolvieren eines Praktikums berechtigt nicht zu einer Verl?ngerung des Stipendiums über die regul?re Studienzeit Ihres Studiengangs hinaus. Bitte informieren Sie die Gesch?ftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Praktikum.
 

Beachten Sie die Voraussetzungen zu Erwerbst?tigkeit und Praktika.

ESOP und Hilfsassistenz sind grunds?tzlich vereinbar. Sollte sich die zus?tzliche Arbeit negativ auf den Fortgang des Studiums auswirken, muss die Hilfsassistenz aufgegeben werden. Bei Verl?ngerung des Studiums müssen die zus?tzlichen Semester aus eigenen Mitteln finanziert werden.

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