Abmeldung

Allgemein

  • Für Sessionsprüfungen:
    Ab der dritten Semesterwoche bis sp?testens Sonntag Mitternacht (24:00 Uhr) eine Woche vor Beginn der Prüfungssession.
    (Achtung: Nicht bis eine Woche vor Ihrer ersten Prüfung!)
  • Für Semesterendprüfungen:
    Ab der dritten Semesterwoche bis Ende der drittletzten Woche der Vorlesungszeit (Sonntag Mitternacht, 24:00 Uhr).
  • ?ber myStudies
  • Alle angemeldeten Sessions- und Semesterendprüfungen
  • Zu beachten: Prüfungen, welche zu einem Prüfungsblock geh?ren, k?nnen nicht einzeln abgemeldet werden, sondern nur der ganze Block.
  • Wenn durch die Abmeldung eine Frist überschritten wird, kann man sich nicht elektronisch abmelden (z.B. Fristüberschreitung für erstmalige Ablegung der Basisprüfung).
    • Handelt es sich um die Basisprüfungsfirst, so ist in diesem Fall ein schriftliches Gesuch um Fristverl?ngerung bei der Prüfungsplanstelle der ETH einzureichen (ETH Zürich, Prüfungsplanstelle, HG F18, R?mistrasse 101, 8092 Zürich).
    • In allen anderen F?llen richten Sie Ihre Gesuch um Fristverl?ngerung an Frau Dr. A. Schrott, Leiterin der Studienadministration, HG FO 22.1, R?mistrasse 101, 8092 Zürich.  
  • Wenn nach bewilligter Fristverl?ngerung die Abmeldefrist überschritten ist, kann man sich pers?nlich bei der Prüfungsplanstelle abmelden. (?ffnungszeiten beachten!)
  • Von einem in der vergangenen Session wegen Krankheit unterbrochenen Prüfungsblock kann man sich nicht abmelden.
  • Wurde ein Gesuch zum Vorverschieben einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung eingereicht, so kann man sich nicht mehr über myStudies von Prüfungen abmelden. Dies gilt auch für alle Prüfungen, die Sie regul?r w?hrend der Session bzw. w?hrend der Prüfungsphase am Semesterende ablegen wollten.

In jedem dieser F?lle und weiteren hier nicht aufgelisteten F?llen gilt:
Kommen Sie pers?nlich bei der Prüfungsplanstelle vorbei, falls etwas mit der Abmeldung über myStudies nicht wie gewünscht funktioniert.

Spezialf?lle

  • Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch aus Gründen h?herer Gewalt m?glich (z.B. Krankheit, Unfall).
  • Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei der Prüfungsplanstelle (Tel. 044 632 20 68). ?ber den Grund des Fernbleibens muss ein ausführliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Siehe auch Weisung zum Prüfungsplan und Weisung zur Prüfungsphase am Semesterende
  • W?hrend der Planung der mündlichen Prüfungen muss das Abmeldefenster aus technischen Gründen für ca. drei Wochen geschlossen werden.
  • Sie k?nnen entweder warten bis das Abmeldefenster wieder ge?ffnet wird oder Sie melden sich in dieser Zeit schriftlich ab. Drucken Sie dazu in myStudies das Abmeldeformular aus und melden Sie sich damit pers?nlich am Schalter der Prüfungsplanstelle. (?ffnungszeiten beachten!)
    Nach der tempor?ren Sperrung des Abmeldefensters k?nnen Sie sich jedoch wieder elektronisch abmelden.

Weitere Fragen

Siehe FAQ

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