Lohn
Für die Festsetzung des Lohnes ist die HR Beratung zust?ndig.
Die folgenden Seiten richten sich weitgehend an Doktorierende und Postdoktorierende. Andere Mitarbeitende finden n?here Angaben im Staffnet unter Lohn.
Doktorierende sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erh?ht, 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerh?hung mehr ausgerichtet.
Fixl?hne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Seit 1. Juli 2020 besteht bei neueintretenden Doktorierenden mit Stipendium eine Aufstockungspflicht auf die unterste Sal?rstufe (Ansatz Standard), welche nicht unterschritten werden darf. Zudem ist eine Lohnentwicklung vorzusehen.
Pauschallohn (in Ausnahmef?llen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die H?he des Lohnes ist abh?ngig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschall?hne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erh?ht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Wissenschaftliche Assistenz I sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erh?ht, 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerh?hung mehr ausgerichtet.
Fixl?hne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Pauschallohn (in Ausnahmef?llen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die H?he des Lohnes ist abh?ngig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschall?hne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erh?ht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Postdoktorierende / Wissenschaftliche Assistenz II sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erh?ht, in das 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerh?hung mehr ausgerichtet.
Fixl?hne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixl?hne (in CHF)
Pauschallohn (in Ausnahmef?llen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die H?he des Lohnes ist abh?ngig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschall?hne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erh?ht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Für andere Funktionen in Wissenschaft oder Support
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.