Impfungen
SGU sorgt für sichere Arbeitspl?tze an der ETH und ber?t Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Die Grippeschutzimpfung geh?rt wie andere Basisimpfungen und erg?nzende Impfungen im Rahmen des Schweizerischen Impfplanes zur individuellen pers?nlichen Gesundheitsvorsorge, daher bietet die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt keine Grippeimpfungen mehr an.
Für ETH-Angeh?rige mit beruflichem Kontakt zu Patient:innen oder Proband:innen, für Mitarbeitende von Kinderkrippen sowie für Forschende mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildv?geln ist die Grippeimpfung aus beruflichen Gründen empfohlen. Die Durchführung erfolgt dezentral bei der Haus?rztin oder in einer Impfapotheke, die Kosten gehen zu Lasten der zust?ndigen Organisationeinheit.
Das Masernvirus ist fünf- bis sechsmal so ansteckend wie eine saisonale Grippe. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Erkrankung an Masern für Erwachsene nicht harmlos. Masern k?nnen bei Erwachsenen schwerwiegende Komplikationen wie beispielsweise Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung verursachen.
Die Rahmenbedingungen an den Hochschulen und Universit?ten mit grossen Menschenansammlungen auf engem Raum begünstigen ?bertragungen: Eine angesteckte Person, die noch keine Symptome entwickelt hat, kann alle in einem Auditorium versammelten Menschen dem Virus aussetzen.
Die Masernimpfung (zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat) wird allen empfohlen, die sich noch nie mit der Krankheit infiziert haben. Die Impfung dient einerseits dem Selbstschutz, andererseits verhindert sie ?bertragungen auf Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden k?nnen (S?uglinge, schwangere Frauen und Personen mit einem geschw?chten Immunsystem).
Es lohnt sich zu prüfen, ob Sie ansteckungsgef?hrdet sind. ?ber eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie immun sind. Mit der Abkl?rung bzw. Informationen zum Sachverhalt finden Sie beim externe Seite Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder beim externe Seite Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion.
Für Studierende ist die Impfung wichtig: Im Falle eines Masernausbruchs kann der Kantonsarzt für alle nicht gegen Masern immunen Personen, die Kontakt zu einer potenziell ansteckenden Person hatten, einen Ausschluss von bis zu 3 Wochen aus der Institution verh?ngen ? auch mitten im Semester oder w?hrend der Prüfungszeit.
ETH-Angeh?rige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen T?tigkeit an der ETH eine Spezialimpfung ben?tigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.
Zur Beratung und Durchführung der Impfungen k?nnen Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universit?t Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.
Eine der der Spezialimpfungen, zu der am h?ufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite ?Zeckenenzephalitis (FSME)?.
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