Wissenschaftliche Integrität
Aktuelles
Neue Verfahrensordnung wissenschaftliches Fehlverhalten
Ab dem 1. Juni 2024 wird es an der ETH Zürich ein neues Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung geben (RSETHZ 415).
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Die Vertrauenspersonen sind Ansprechpersonen für alle konkreten Probleme, die mit guter wissenschaftlicher Praxis zu tun haben. Zudem sind sie bis zum Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung (RSETHZ 415) am 1. Juni 2024 die Meldestellen für wissenschaftliches Fehlverhalten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse haben den Anspruch, belastbar zu sein: Sowohl Forschende als auch Wirtschaft und Gesellschaft stützen sich auf sie. Um diesem Vertrauen zu entsprechen, müssen solche Erkenntnisse nach anerkannten Standards und in transparenter Weise erzeugt werden. Zusammenarbeit in der Wissenschaft gelingt, wenn sich niemand einen Vorteil auf Kosten anderer verschafft.
Integrit?t in der Wissenschaft ist eine Haltung, die diesen Zielen gerecht wird. Sie zeigt sich in der t?glichen Arbeit und im Umgang miteinander und entscheidet über den langfristigen Erfolg der Wissenschaft. Selbstkritik, Transparenz und Fairness sind wesentliche Elemente dieser Haltung. Erfolgreich gelebte Integrit?t wird als gute wissenschaftliche Praxis bezeichnet.
Institutionelle Richtlinien k?nnen Orientierung und Sicherheit zu den Themen Integrit?t und gute wissenschaftliche Praxis geben. Weil es sich hierbei um soziale Normen handelt, die sich besonders im Umfeld der Forschung st?ndig und oft rasant weiterentwickeln, müssen solche Richtlinien aber auch immer wieder reflektiert und angepasst werden.
Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis befasst sich mit strategischen Fragen zum Thema und dient als interne Diskusssions-? und Austauschplattform.
Integrit?t (und damit gute wissenschaftliche Praxis) zeigt sich im Alltag der Forschung beispielsweise an folgenden Punkten:
- Quellentransparenz und Vermeidung von Plagiaten
- Redlichkeit bei der Festlegung von Autorschaft
- Verantwortungsvoller Umgang mit Forschungsdaten
- Publikation von Forschungsergebnissen und Aufgeschlossenheit gegenüber Austausch und Reproduktion
- korrekte Angabe der Affiliation(en) in Publikationen
- Gute Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Einhaltung von Menschenrechten und Fairness in der internationalen Zusammenarbeit
- Bereitschaft, Gutachten zu erstellen
- Offenlegung von Interessenkonflikten
Verbindliche Regelungen sind in verschiedenen Dokumenten der ETH Zürich festgehalten:
- Der zentrale Text sind die Richtlinien für Integrit?t in der Forschung, die wesentliche Aspekte darlegen, wie Integrit?t an der ETH Zürich zu leben ist.
- Die Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung regelt detailiert den Umgang mit konkreten F?llen m?glichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
- Der Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen führt die ethischen Kriterien auf, die die ETH Zürich bei Forschungskooperationen zugrundelegt.
- Der Umgang mit finanziellen Zuwendungen wie etwa Spenden, Erbschaften oder Legaten ist im entsprechenden Verhaltenskodex geregelt.
- Einige allgemeine Richtlinien für das richtige Verhalten an der ETH Zürich gibt der Compliance Guide.
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