Wissenschaftliches Fehlverhalten
Besteht ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten?
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Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vors?tzlich oder fahrl?ssig fremde Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse als eigene ausgegeben werden, Falschangaben gemacht und F?lschungen begangen werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder deren Forschungst?tigkeit auf andere unlautere Weise beeintr?chtigt wird. Es kann auch bei Unterlassung, Anstiftung oder Gehilfenschaft vorliegen.
Hinweis: (Pers?nliche) Konflikte, wissenschaftliche Fehler und die Verwendung von in der Wissenschaftsgemeinschaft umstrittenen Vorgehensweisen und Methoden sind keine Formen von wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
- Vorspiegelung angeblicher Tatsachen
- F?lschung
- Plagiat
- Fehlverhalten bezüglich Autorschaft
- Fehlverhafte Publikationslisten
- Fehlerhafter Umgang mit Daten
- Fehlverhalten in der Zusammenarbeit
- Fehlverhalten bei Gutachten und Peer Reviews
- Fehlverhalten im Untersuchungsverfahren
Die Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten werden von der Integrit?tskommission geleitet.
St?ndige Mitglieder der Integrit?tskommission sind:
PD Dr. Mark Schweizer (Bundespatentgericht St. Gallen)
Prof. Dr. Dominique Soldati-Favre (Universit?t Genf)
Prof. Dr. Andreas Hierlemann (ETH Zürich)
Prof. Dr. James Kirchner (ETH Zürich)
Prof. Dr. Monika Kurath (Universit?t St. Gallen)
Prof. Dr. Matthias Mahlmann (Universit?t Zürich)
Kontakt
Weinbergstrasse 11
WEC E 17
8092
Zürich