Bundesrat genehmigt Horizon 2020-Paket

Der Bundesrat hat heute das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am europ?ischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 genehmigt. Das Abkommen sieht zwischen dem 15. September 2014 und dem 31. Dezember 2016 eine Teilassoziierung der Schweiz vor.

Vergr?sserte Ansicht: horizon 2020
Horizon 2020: Die Schweiz ist teilassoziiert. (Bild: iStockphoto.com)

Gestützt darauf k?nnen sich Forschende aus der Schweiz an ausgew?hlten Teilen von Horizon 2020 vollumf?nglich beteiligen und sich dabei namentlich auch um die begehrten Stipendien des Europ?ischen Forschungsrates bewerben. Für die Zeitspanne von 2017-2020 sieht das Abkommen eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vor, vorausgesetzt, dass eine L?sung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann.

Die zeitlich befristete Teilassoziierung erm?glicht es Forscherinnen und Forschern aus der Schweiz, sich bis Ende 2016 in unterschiedlicher Form an den einzelnen Instrumenten von Horizon 2020 anzuschliessen.

An folgenden Programmteilen darf die Schweiz vollumf?nglich als assoziiertes Land teilnehmen:

  • Die Teilnahme am Schwerpunkt ?Wissenschaftsexzellenz?, dem ersten Pfeiler von Horizon 2020, umfasst vier für die Schweiz wichtige F?rderinstrumente. Dazu z?hlen namentlich die Stipendien des europ?ischen Forschungsrates, mit welchen die talentiertesten und kreativsten Forschenden und ihre in der Grundlagenforschung situierten Teams mit bedeutenden Mitteln gef?rdert werden. Weiter z?hlt dazu das disziplinenübergreifende Instrument ?Künftige und neu entstehende Technologien?, worunter beispielsweise das von der ETH Lausanne koordinierte ?Human Brain Project? f?llt. Ein drittes F?rderinstrument sind die Marie-Curie-Massnahmen. Diese f?rdern die Ausbildung, Laufbahnentwicklung und den Wissensaustausch durch die internationale und sektorübergreifende Mobilit?t von Forschenden. Viertes Instrument ist die F?rderung von Forschungsinfrastrukturen von europ?ischer Bedeutung.
  • Der Programmteil ?Verbreitung der Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung? beinhaltet unter anderem die F?rderinstrumente ?Teaming? und ?Twinning?, welche der Forschungszusammenarbeit von L?ndern mit Entwicklungspotenzial und entwickelten L?ndern dienen. Hier hat die Schweiz bereits Projekte geplant, unter anderem mit Kroatien und Tschechien.
  • Am Euratom-Programm und am ITER-Fusionsforschungsprojekt k?nnen sich Forschende, Forschungsinstitutionen und Unternehmen aus der Schweiz wie in der Vergangenheit vollumf?nglich beteiligen.

An allen anderen, aus Horizon 2020 finanzierten Programmteilen oder mitfinanzierten Instrumenten kann sich die Schweiz nur gem?ss den M?glichkeiten eines Drittstaats beteiligen. Die Finanzierung erfolgt dabei für Projektpartner aus der Schweiz gem?ss den vom Bundesrat im Juni 2014 beschlossenen ?bergangsmassnahmen.

Dauer der Assoziierung

Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt voraussichtlich Ende 2014. Schweizer Forschende k?nnen sich jedoch gestützt auf eine vorl?ufige Anwendung des Abkommens bereits seit dem 15. September 2014 an den ihnen zug?nglichen Ausschreibungen beteiligen.

Wird das Freizügigkeitsabkommen gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, wird das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am Horizon 2020-Paket hinf?llig. In diesem Fall würde die Schweiz in allen Bereichen der EU-Forschungsrahmenprogramme (Horizon 2020, Euratom-Programm, ITER-Projekt) ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat teilnehmen k?nnen. Kann hingegen eine L?sung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden, wird das Abkommen weitergeführt und ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf s?mtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt.

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