Allgemeine Geschäftsbedingungen der ETH Zürich

für Forschungsprojekte, respektive für wissenschaftliche Dienstleistungen

Die Nutzung dieser Dokumente erm?glicht in vielen F?llen einen schnellen Vertragsabschluss. Die AGB stehen im Download Bereich in Deutscher und in Englischer Sprache zur Verfügung. Sie bestehen jeweils aus zwei Teilen:

  • ein Formular für projektspezifische Parameter
  • die AGBs mit fixen Vertragsbestimmungen

In Ausnahmef?llen, und unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe, k?nnen weitere Vertragsbestimmungen in einem zus?tzlichen Dokument erg?nzt werden.

AGB Forschung ETHZ FAQ

Wofür eignen sich die AGB Forschung?

Ein Projektvertrag unter Nutzung der AGB Forschung eignet sich vor allem für eher kleinere Projekte, bei denen der Vertragspartner interessiert ist, die Ergebnisse des Projektes nutzen zu k?nnen.

Wie kann ich die AGB Forschung ETHZ in einem Vertrag einbinden?

Die Projektbescheibung muss mit folgendem Satz auf die AGB Forschung ETHZ verweisen: "Die AGB Forschung ETHZ (Version M?rz 2018) bilden einen integralen Bestandteils dieses Vertrages."

K?nnen die AGB Forschung auch für grosse Projekte verwendet werden?

Ja, sie k?nnen auch für grosse Projekte verwendet werden, falls die Bedingungen passen.

Welche Rechte am Projekt-IP werden dem Vertragspartner einger?umt?

Der Vertragspartner bekommt nicht-exklusive Nutzungsrechte an allem Projekt-IP. Weitergehende Rechte sind Verhandlungssache zu einem sp?teren Zeitpunkt.

Was muss ich budgetieren?

Die direkten Projektkosten wie z.B. Personalkosten, Verbrauchsmaterial etc., sowie den Infrastrukturbeitrag von 10% zus?tzlich zu den direkten Kosten.

Müssen die AGB verwendet werden, oder kann auch ein anderer Vertrag abgeschlossen werden?

Nein, die AGB müssen nicht verwendet werden, sie stellen lediglich eine M?glichkeit dar, in passenden F?llen schnell zu einem unterzeichneten Vertrag zu kommen.

Wie k?nnen Anpassungen an den Bestimmungen der AGB gemacht werden?

Die AGB k?nnen nicht direkt ver?ndert werden. Falls einzelne Bestimmungen für ein Projekt nicht passen oder Bestimmungen fehlen, k?nnen diese unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe in einem zus?tzlichen Dokument (?Zus?tzliche Vertragsbedingungen“) angepasst werden. Alternativ dazu werden nicht die AGB verwendet, sondern es wird ein separater, alleinstehender Vertrag für das Projekt erstellt.


AGB Forschung ETHZ Vorgehen zum Abschluss eines Forschungsvertrages

1. Die Forschungsgruppe der ETH Zürich erstellt eine Projektbeschreibung, welche folgenden Satze enth?lt: ?Die AGB Forschung ETHZ (Version M?rz 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages?. Es wird empfohlen, das Dokument ?Forschungsvertrag - AGB_M?rz_2018“ zu benutzen.
2. Der Budgetverantwortliche der Forschungsgruppe unterzeichnet den Forschungsvertrag und holt bei einem Vertragsvolumen ab CHF 50‘000 zus?tzlich die Unterschrift des VP für Forschung oder der VP für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen ein.
3. Die Forschungsgruppe sendet den Forschungsvertrag samt den AGB Forschung ETHZ in zwei Exemplaren an den Vertragspartner.
4. Falls der Vertragspartner mit allem einverstanden ist, kann er den Forschungsvertrag gegenzeichnen und ein vollst?ndig unterzeichnetes Exemplar der Forschungsgruppe der ETH Zürich zusenden. Mit der vollst?ndigen Unterzeichnung durch beide Parteien tritt der Forschungsvertrag in Kraft.
5. Mit dem vollst?ndig unterzeichneten Forschungsvertrag kann die Forschungsgruppe je nach Vertragsvolumen des Forschungsvertrages folgendermassen verfahren:
a. Vertragsvolumen < CHF 10‘000: Die Zahlungen des Vertragspartners k?nnen zugunsten eines entsprechenden Erl?s-PSP-Elementes der ETH-Einheit erfolgen.
b. Vertragsvolumen zw. CHF 10‘000 und CHF 49‘999: Abwicklung über ein SAP-Projekt/PSP-Element, welches direkt via Finance Desk zu er?ffnen ist.
c. Vertragsvolumen ab CHF 50‘000: Bitte senden Sie den unterzeichneten Vertrag an die Forschungsvertragsgruppe, damit wir Ihnen eine Genehmigung erstellen und ein SAP-Projekt/PSP-Element er?ffnen lassen k?nnen.


AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ FAQ

Wofür eignen sich die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ?

Ein Dienstleistungsvertrag unter Nutzung der AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ eignet sich für alle Arten von Dienstleistungen. Je nach zu erbringender Dienstleistung k?nnen zus?tzliche Regelungen in einem zus?tzlichen Dokument (?Zus?tzliche Vertragsbedingungen“) mit Hilfe der Forschungsvertragsgruppe getroffen werden.

Wie kann ich die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ in einem Vertrag einbinden?

Die Offerte muss mit folgendem Satz auf die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ verweisen:
?Die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ (Version M?rz 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieser Offerte.“

K?nnen die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ auch für gr?ssere Dienstleistungen verwendet werden?

Ja, sie k?nnen auch für gr?ssere Dienstleistungen verwendet werden, falls die Bedingungen passen.

Was muss ich budgetieren?

Die direkten Projektkosten wie z.B. Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Nutzung der ETH-Infrastruktur etc. Falls die Dienstleistung auch von Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden k?nnte, dann dürfen die Preise der Dienstleistung nicht unter den entsprechenden Marktpreisen liegen. In jedem Fall ist auch ein zus?tzlicher Dienstleistungsaufschlag von 10% zu budgetieren, der beim Eingang der Zahlungen von der ETH abgezogen werden wird.

Müssen die AGB verwendet werden, oder kann auch ein anderer Vertrag abgeschlossen werden?

Nein, die AGB müssen nicht verwendet werden, sie stellen lediglich eine M?glichkeit dar, in passenden F?llen schnell zu einem unterzeichneten Vertrag zu kommen.

Wie k?nnen Anpassungen an den Bestimmungen der AGB gemacht werden?

Die AGB k?nnen nicht direkt ver?ndert werden. Falls einzelne Bestimmungen für ein Projekt nicht passen oder Bestimmungen fehlen, k?nnen diese unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe in einem zus?tzlichen Dokument (?Zus?tzliche Vertragsbedingungen“) angepasst werden. Alternativ dazu werden nicht die AGB verwendet, sondern es wird ein separater, alleinstehender Vertrag für die Dienstleistung erstellt.


AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ Vorgehen zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

1. Die Forschungsgruppe der ETH Zürich erstellt eine Offerte, welche folgenden Satz enth?lt: ?Die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ (Version M?rz 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieser Offerte?. Es wird empfohlen, das Dokument ?Offerte_AGB_Wiss.DL_M?rz_2018“ zu benutzen. Der Text dieses Dokumentes kann in eine briefliche Offerte übernommen werden.
2. Der Budgetverantwortliche der Forschungsgruppe unterzeichnet die Offerte und holt bei einem Offertvolumen ab CHF 50‘000 zus?tzlich die Unterschrift des VP für Forschung oder der VP für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen ein.
3. Die Forschungsgruppe sendet die Offerte samt AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen in zwei Exemplaren an den Vertragspartner.
4. Falls der Vertragspartner mit allem einverstanden ist, kann er die Offerte gegenzeichnen und ein vollst?ndig unterzeichnetes Exemplar der Forschungsgruppe der ETH Zürich zusenden. Mit der vollst?ndigen Unterzeichnung durch beide Parteien tritt der Dienstleistungsvertrag in Kraft.
5. Mit dem vollst?ndig unterzeichneten Dienstleistungsvertrag kann die Forschungsgruppe je nach Vertragsvolumen folgendermassen verfahren:
a. Vertragsvolumen < CHF 10‘000: Die Zahlungen des Vertragspartners k?nnen zugunsten eines entsprechenden Erl?s-PSP-Elementes der ETH-Einheit erfolgen.
b. Vertragsvolumen zw. CHF 10‘000 und CHF 49‘999: Abwicklung über ein SAP-Projekt/PSP-Element, welches direkt via Finance Desk zu er?ffnen ist.
c. Vertragsvolumen ab CHF 50‘000: Bitte senden Sie den unterzeichneten Vertrag an die Forschungsvertragsgruppe, damit wir Ihnen eine Genehmigung erstellen und ein SAP-Projekt/PSP-Element er?ffnen lassen k?nnen.

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