Geistiges Eigentum schützen

Neben Forschung und Lehre geh?rt auch die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen zum Auftrag der ETH Zürich. Das Ziel des Technologietransfers ist ein m?glichst grosser volkswirtschaftlicher Gewinn und ein Rückfluss von Geldern in die Forschung. Der Schutz geistigen Eigentums ist eine wichtige Aufgabe. Erfinderinnen und Erfinder sind aufgerufen, Schutzrechte wie Patente, Software und Design bei ETH transfer anzumelden. Für Marken ist der ETH Rechtsdienst zust?ndig.

patente

Patentiert werden kann jede Erfindung mit technischem Charakter, die neu, nicht naheliegend und gewerblich anwendbar ist.     

software

Software unterliegt dem Urheberrecht (Copyright). Jede Software die an Dritte weitergeben wird, muss ETH transfer gemeldet und registriert werden.

Marke

marken

Marken werden verwendet, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie k?nnen aus W?rtern, Bildern oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Die Eintragung ist für zehn Jahre gültig und kann um weitere zehn Jahre verl?ngert werden.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung steht der Rechtsdienst zur Verfügung.

Design

design

Ein Design ist die spezifische ?ussere Form eines Erzeugnisses. Um Schutz beanspruchen zu k?nnen, muss das Design neu sein, eine gewisse Eigenart aufweisen und darf keinen technischen Zw?ngen unterworfen sein. Ein Design kann für maximal 25 Jahre geschützt werden.                                                 

Einführung in die Rechte an geistigem Eigentum (IP)

Kontakt

Patrizia Zuppinger

ETH transfer - IP und Lizenzierung
R?mistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz

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