Anstellung
Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz, der Personalverordnung des ETH-Bereichs und der Verordnung über das Wissenschaftliche Personal.
Die folgenden Seiten richten sich weitgehend an Doktorierenden und Postdoktorierende. Andere Mitarbeitende finden n?here Angaben unter Anstellung und Lohn.
Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Human Resources) unterzeichnet wird.
Vertragsdauer:
- Befristetes Anstellungsverh?ltnis
- Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre.
- Erstvertrag betr?gt mindestens achtzehn Monate (ab 1.1.2022)
- Folgevertr?ge dauern mindestens zw?lf Monate (ab 1.1.2022)
- Im Abschlussjahr ist eine Vertragsdauer von mindestens drei Monaten m?glich (ab 1.1.2022)
- Für NICHT-EU-/ EFTA-Staatsangeh?rige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht l?nger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.
Besch?ftigungsgrad:100%.
Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.
Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.
Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer. Eine vorzeitige Aufl?sung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeiter/-in und Vorgesetzten m?glich.
Lohn: Informationen zu Lohnfestsetzung und -auszahlung
Anstellung: Das Anstellungsverh?ltnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Human Resources) unterzeichnet wird.
Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverh?ltnis. Die maximale Anstellungsdauer betr?gt sechs Jahre, inklusive der Zeit als Doktorand/-in an der ETH.
Für NICHT-EU-/ EFTA-Staatsangeh?rige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht l?nger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.
Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.
Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.
Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverh?ltnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer. Eine vorzeitige Aufl?sung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeiter/-in und Vorgesetzten m?glich.
Lohn: Informationen zu Lohnfestsetzung und -auszahlung
Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen
Für andere Funktionen in Wissenschaft oder Support
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte Human Resources der ETH Zürich.